Audi hat heute im Namensstreit um zwei E-Auto-Modelle gegen den chinesischen Autobauer NIO vor dem Landgericht München Recht bekommen. Allerdings ist die Entscheidung noch nicht rechtskräftig. Es wird erwartet, dass Nio in die nächste Instanz gehen wird.
Das Gericht untersagt Nio für die Modelle mit den Modell-Bezeichnungen „ES6“ und „ES8“ zu werben. Zur Begründung: Das Gericht sieht eine Verwechslungsgefahr mit den Audi-Modellen „S6“ und „S8“. Der zusätzliche Buchstabe „E“ würde nicht für eine hinreichende Unterscheidung sorgen, weil „E“ als Abkürzung für „Elektro“ allgegenwärtig sei. Deshalb sei nicht auszuschliessen, dass potenzielle Autokäufer darin nur einen Hinweis auf den Motor-Typ des Fahrzeugs sehen könnten. Kunden könnten annehmen, der „ES6“ sei die Elektroversion eines „S6“, und das die Fahrzeuge vom selben Hersteller seien.
Bleibt abzuwarten, ob Nio tatsächlich in die nächste Instanz geht.
Dr. Friedbert Weizenecker
Dr. Friedbert Weizenecker - Seit mehr als 15 Jahren schreibe ich Auto-Themen für mehrere Zeitungen. Vor meiner Zeit als Auto-Journalist habe ich wirtschaftswissenschaftliche Features für ein Wirtschaftsmagazin und für Zeitungen verfasst. Als Volkswirt, Betriebswirt und Soziologe versuche ich auch ökonomische und gesellschaftliche Aspekte einfließen zu lassen. Autos sind meine Leidenschaft.
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