Ohren zu und durch
Das Ohr fährt mit. Egal, ob Klassik oder Heavy Metal – für viele ist eine Autofahrt ohne Musik kaum vorstellbar. Doch manche Zeitgenossen drehen derart am Lautstärkeregler, dass sie kaum mitbekommen, was sich um sie herum so alles abspielt. Und das ist letztlich lebensgefährlicher Leichtsinn.
„Jeder Verkehrsteilnehmer muss die Umgebungsgeräusche wie Hupen oder die Martinshörner von Polizei und Feuerwehr zu jeder Zeit wahrnehmen können“, erklärt Steffen Mißbach, Kfz-Experte beim TÜV Rheinland. Ist dies aufgrund von zu lauter Musik aber nicht mehr der Fall, begeht der Verursacher eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem entsprechenden Bußgeld geahndet werden kann. Die laute Musik kann zudem dazu führen, dass man vom Straßenverkehr abgelenkt wird. Doch gilt übrigens nicht nur für Autofahrer, sondern auch für Motorradfahrer, Radler und sogar Fußgänger.
Und noch ein wichtiger Aspekt: Abgesehen von einer möglichen Gefährdung des Straßenverkehrs kann es zu dauerhaften Spätschäden des Gehörs kommen. „Arbeitnehmer müssen ab einer Lärmbelastung von 85 Dezibel nicht ohne Grund einen Gehörschutz tragen. Die Belastung durch Kopfhörer und laute Musikanlagen ist oft deutlich höher“, sagt der TÜV-Experte. Bestimmte Musik kann zudem aufputschend wirken und den Fahrer zu leichtsinnigen Manövern verleiten.
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