US-Amerikaner dürfen ihren vom Abgas-Skandal betroffenen Volkswagen TDI laut Vereinbarung zwischen VW und den amerikanischen Behörden an den Autohersteller zurückgeben. Einige Dieselfahrer gehen nun offenbar davon aus, dabei kräftig absahnen zu können. Denn jetzt stellt sich heraus, dass eine Formulierung im 14,7 Milliarden Dollar schweren Wiedergutmachungs-Deal Raum für böswillige Interpretationen lässt. Joe Mayer, Autoverkäufer aus Cincinnati im US-Bundesstaat Ohio, ist fest davon überzeugt, im Recht zu sein: „Ich habe die Gerichtsdokumente genau gelesen und kenne die Abrechnungsbedingungen.“ Letztere besagen, dass bei der Rückgabe eines vom Dieselgate betroffenen Volkswagens an den Händler das Fahrzeug „operable“, zu Deutsch „betriebsbereit“ zu sein hat. Doch was heißt das genau? Die Interpretation dazu lieferten vorsorglich US-Umweltbehörde und Justizministerium gleich mit: „Betriebsfähig bedeutet, dass ein so beschriebenes Fahrzeug mit seiner eigenen 2,0- Liter-TDI-Motorisierung angetrieben werden kann.“ Doch diese Erklärung öffnet verärgerten VW-Besitzern Tür und Tor, einen schnellen Dollar zu machen. Sie argumentieren, dass die Fahrzeuge sowieso verschrottet werden müssen, weil sie laut Vereinbarung weder exportiert noch repariert werden dürfen. In einer Reihe von sozialen Netzwerken von Facebook über Redit bis Twitter tauschen Nutzer deshalb seit einigen Monaten Tipps aus, wie sie VW besonders intensiv schröpfen können. Selbst das US-TDI-Club Forum meinte, Teppich, Airbags, Batterie, Lenkrad, Luft- und Ölfilter oder Kofferraumabdeckung seien zum Fahren keineswegs erforderlich. Ganz zu schweigen von Ersatzreifen, Wagenheber und Erste-Hilfe-Set. Dies alles sei über Ebay zu schnellem Geld zu machen. Außerdem könnten sämtliche Flüssigkeiten abgelassen werden, wenn man sie anderswo besser nutzen könne. Für Joe Mayer reicht das jedoch nicht.

Er schraubte von seinem Golf TDI, Baujahr 2010, den er im Herbst 2015, kurz bevor die VW-Abgasmanipulationen die Schlagzeilen beherrschten, für kleines Geld gebraucht gekauft hatte, alles ab, was nicht niet- und nagelfest war: Türen, Sitze Motorhaube, Stoßfänger und Heckklappe sowie größere Abdeckungen des Innenraums. Übrig blieben lediglich Maschine, Lenkrad, Fahrersitz und – weil er das Auto erst später zugelassen hatte – das bedeutungsvolle US-Nummernschild mit der Aufschrift „DSLGATE“. „Ich gebe ja zu, dass ich den Fall ausreize“, räumt Mayer ein, „aber warum soll ich nach dem ganzen Ärger nicht noch ein paar Bucks mehr einstreichen? Mir macht das großen Spaß.“

US-Bundesrichter Stephen BreyeDiesem Spaß will allerdings jetzt Stephen Breyer, Bundesrichter in Washington, ein Ende setzen: „Einige Leute scheinen das Wort operable mit opportunity zu verwechseln“, stellt er fest (operable = fahrbereit, opportunity = Gelegenheit).  Auch VW-Anwalt Robert Giuffra bat Breyer: „Weisen Sie die betroffenen Leute bitte darauf hin, dass sie ein komplettes Auto übergeben müssen, wenn sie eine Entschädigung erhalten wollen.“ Der Richter ließ sich nicht lange bitten: „Besitzer, die ihren TDI zurückgeben wollen, müssen ihn in dem Zustand abgeben wie sie ihn zuvor gefahren haben.“ Das scheint allerdings noch nicht bis zu allen Händlern durchgedrungen zu sein. Einige von ihnen haben sich geweigert, Wracks anzunehmen, andere aber drückten offensichtlich beide Augen zu. ampnet

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Redaktion/cwe
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