Elektroautos wieder zehn Jahre von Kfz-Steuer befreit
Bundestag und Bundesrat haben das Gesetz zur steuerlichen Förderung von Elektromobilität im Straßenverkehr angepasst. Danach wird die wird die ab dem 1. Januar 2016 auf fünf Jahre reduzierte Befreiung reiner Elektrofahrzeuge von der Kraftfahrzeugsteuer rückwirkend wieder auf zehn Jahre verlängert. Eine Änderung im Einkommensteuergesetz sieht die Steuerbefreiung für den vom Arbeitgeber gewährten geldwerten Vorteil für das Aufladen eines Elektro- oder Hybridfahrzeugs des Arbeitnehmers am Arbeitsplatz vor.
Die Änderung im Einkommensteuergesetz gilt für Fahrzeuge, die bis einschließlich 31. Dezember 2020 erstmals zugelassen werden. Darüber hinaus kann der Arbeitgeber jetzt die unentgeltliche oder vergünstigte Übereignung einer Ladevorrichtung für diese Fahrzeuge an den Arbeitnehmer bzw. die Bezuschussung der Anschaffungskosten pauschal mit 25 Prozent Lohnsteuer besteuern.
Ähnliche Beiträge
17. Mai 2022
Maserati MC20 Cielo – offene Version des Supersportwagens kommt
Ein neuer Maserati feiert am 25. Mai seine Weltpremiere. Und schon jetzt lüften die Italiener ein wenig den Vorhang:…
14. November 2018
Auto der Zukunft soll Lenkrad behalten
Die meisten Autofahrer sind technischen Neuheiten gegenüber aufgeschlossen. Das Fahrzeug der Zukunft soll Arbeit…
29. Dezember 2016
Volvo holt „Skype for Business“ ins Auto
Volvo wird als erster Automobilhersteller „Skype for Business“ von Microsoft in seine Fahrzeuge integrieren. Die App…
23. Februar 2018
Sono Motors: Das erste komplett CO2-kompensierte E-Auto
"Wir werden die unvermeidbaren CO2-Emissionen des Sion, die durch die Produktion des Elektroautos und der Batterie…
21. Februar 2024
Überarbeiteter Dacia Spring kommt im Sommer
Dacia bringt im Sommer den neuen Spring auf den Markt. Das 3,70 Meter lange Stadtauto bekam ein vollkommen neues…







