Elektroautos wieder zehn Jahre von Kfz-Steuer befreit
Bundestag und Bundesrat haben das Gesetz zur steuerlichen Förderung von Elektromobilität im Straßenverkehr angepasst. Danach wird die wird die ab dem 1. Januar 2016 auf fünf Jahre reduzierte Befreiung reiner Elektrofahrzeuge von der Kraftfahrzeugsteuer rückwirkend wieder auf zehn Jahre verlängert. Eine Änderung im Einkommensteuergesetz sieht die Steuerbefreiung für den vom Arbeitgeber gewährten geldwerten Vorteil für das Aufladen eines Elektro- oder Hybridfahrzeugs des Arbeitnehmers am Arbeitsplatz vor.
Die Änderung im Einkommensteuergesetz gilt für Fahrzeuge, die bis einschließlich 31. Dezember 2020 erstmals zugelassen werden. Darüber hinaus kann der Arbeitgeber jetzt die unentgeltliche oder vergünstigte Übereignung einer Ladevorrichtung für diese Fahrzeuge an den Arbeitnehmer bzw. die Bezuschussung der Anschaffungskosten pauschal mit 25 Prozent Lohnsteuer besteuern.
Ähnliche Beiträge
31. Oktober 2018
Volkswagen zeigt Pick-up-Studie mit variabler Ladefläche
Volkswagen wird am 6. November auf der Sao Paulo International Motor Show als Weltpremiere eine Pick-up-Studie…
24. August 2017
Nissan bringt 370Z Roadster als Sondermodell „RS“
Nissan legt den 370Z Roadster als Sondermodell „RS“ auf. Angelehnt an das legendäre „370Z Nismo Roadster Concept“. Das…
17. Februar 2018
Espresso aus der Mittelkonsole
Der französische Hersteller Handpresso bringt mit der „Auto Capsule“ die erste 12-Volt-Espressomaschine für das Auto…
26. Juli 2018
Auch Hyundai i30 Fastback bekommt das N
Hyundai wird nach dem Steilheck auch die Schräghecklimousine des i30 als sportliche N-Version auf den Markt bringen.…
19. September 2016
IAA Nutzfahrzeuge 2016: 332 Weltpremieren
Die 66. IAA Nutzfahrzeuge öffnet am Donnerstag, 22. September 2016, in Hannover ihre Tore für die Besucher. 2013…







