Elektroautos wieder zehn Jahre von Kfz-Steuer befreit

Bundestag und Bundesrat haben das Gesetz zur steuerlichen Förderung von Elektromobilität im Straßenverkehr angepasst. Danach wird die wird die ab dem 1. Januar 2016 auf fünf Jahre reduzierte Befreiung reiner Elektrofahrzeuge von der Kraftfahrzeugsteuer rückwirkend wieder auf zehn Jahre verlängert. Eine Änderung im Einkommensteuergesetz sieht die Steuerbefreiung für den vom Arbeitgeber gewährten geldwerten Vorteil für das Aufladen eines Elektro- oder Hybridfahrzeugs des Arbeitnehmers am Arbeitsplatz vor.

Die Änderung im Einkommensteuergesetz gilt für Fahrzeuge, die bis einschließlich 31. Dezember 2020 erstmals zugelassen werden. Darüber hinaus kann der Arbeitgeber jetzt die unentgeltliche oder vergünstigte Übereignung einer Ladevorrichtung für diese Fahrzeuge an den Arbeitnehmer bzw. die Bezuschussung der Anschaffungskosten pauschal mit 25 Prozent Lohnsteuer besteuern.