Die wichtigsten Informationen rund um das Leasen von Elektroautos mit staatlicher Förderung
Leasing wird auch bei privaten Fahrzeughaltern immer beliebter – besonders bei Elektroautos. Doch was sollte man eigentlich beachten, wenn man ein E-Auto leasen möchte?
E-Auto leasen – so findet man das fairste Angebot
Verbraucher, die sich einen Neuwagen kaufen möchten, entscheiden sich meist zwischen einer Autofinanzierung und dem Leasing. War Leasing früher noch eher den Firmenkunden vorbehalten, schließen inzwischen immer mehr Privatverbraucher Leasingverträge ab. Gerade jetzt, in einer Zeit, in der immer mehr Fahrzeughalter auf Elektroautos umsteigen, bewährt sich das Modell. Damit sich das Leasing aber auch wirklich lohnt, sollten Verbraucher vor Abschluss des Vertrages einige Punkte beachten.
Was man über das Auto-Leasing wissen sollte
Wer ein Auto mit einem KFZ-Kredit finanziert, bekommt den Kaufpreis von einer Bank vorgestreckt und zahlt das Darlehen plus Zinsen in monatlichen Raten an die Bank zurück. Am Ende der Kreditlaufzeit wird der Kreditnehmer zum Eigentümer des Autos und erhält von der Bank den Fahrzeugbrief als Eigentumsnachweis.
Anders sieht es beim Leasing aus. Wer ein Auto least, wird nicht zum Eigentümer. Vielmehr handelt es sich dabei um ein Miet-Modell, bei dem Fahrzeughalter ein monatliches Nutzungsentgelt an die Leasing-Gesellschaft abführen. Nach der vereinbarten Laufzeit wird das Fahrzeug an den Leasinggeber zurückgegeben. Der Vertrag ist das Herzstück eines Leasingverhältnisses.
Diese Inhalte werden im Leasingvertrag geregelt
Beim Leasen eines Autos können sich diverse Stolpersteine ergeben, die dazu führen, dass Fahrzeughalter nicht den günstigsten oder fairsten Preis bezahlen. Aus diesem Grund sollte man sich nicht von plakativen Angeboten blenden lassen, sondern sich Grundwissen aneignen und gut recherchieren. Nur so kann man den Leasingvertrag sorgfältig prüfen, bevor man ihn unterschreibt.
Im Vertrag müssen Marke und Modell sowie Ausstattung und Farbe des betreffenden Autos festgehalten werden. Ein weiteres essentielles Kriterium ist die Laufzeit des Leasingvertrages – dieser wird meist für einen Zeitraum von zwölf bis 48 Monaten festgelegt. Außerdem sollte auch die Vereinbarung über die inkludierte Kilometerleistung aus dem Vertrag hervorgehen.
Weitere Angaben beinhalten die Höhe der monatlichen Leasingrate sowie die Höhe einmalig entstehender Kosten – beispielsweise Überführungskosten oder eine Anzahlung. Zudem müssen Klauseln für etwaige Nachzahlungen im Vertrag verankert werden, die im Falle von Schäden oder von Kilometerüberschreitungen Anwendung finden. Letztlich sollten sich im Vertrag auch Informationen rund um die KFZ-Versicherung und andere Zusatzleistungen finden.
Sonderfall E-Auto – Was angehende Leasingnehmer wissen sollten
Elektroautos etablieren sich derzeit immer mehr. Das mag einerseits am Umdenken in der Gesellschaft liegen. Andererseits macht die Bundesförderung Elektroautos besonders beliebt. Inzwischen gilt Deutschland sogar als größter Elektroautomarkt der Welt. Verbraucher, die mit dem Gedanken spielen, ein Elektroauto zu leasen, sollten deshalb über die nachfolgenden Dinge informiert sein.
Bundesförderung kann verrechnet werden
Wer sich dazu entschließt, ein Elektroauto zu nutzen, wird von der Bundesregierung belohnt. Noch bis Ende 2022 können Verbraucher von der doppelten Förderung profizieren. Danach wird voraussichtlich die einfache Förderung – der Umweltbonus – bis Ende 2025 gelten.
Es ist wichtig zu wissen, dass die Bundesförderung auch beim Leasen eines E-Autos Anwendung finden kann. Selbiges gilt für die Extra-Förderung des Fahrgeräusche-Moduls für Warntöne am E-Auto. Diese staatlichen Leistungen können mit den Sonderzahlungen im Leasingvertrag verrechnet werden. Auf diese Weise lässt sich die Sonderzahlung maßgeblich reduzieren. In manchen Fällen deckt die Bundesförderung die Sonderzahlung sogar komplett ab, so dass Verbrauchern neben den Leasingraten keine Kosten für das E-Auto entstehen.
Umweltbonus hängt von Laufzeit ab
Die Bundesregierung möchte Elektroautos attraktiver machen, um die Nachhaltigkeit zu fördern. Weil es nicht nachhaltig wäre, Autos alle paar Monate durch neue Modelle zu ersetzen, richtet sich die Höhe des Umweltbonus beim Leasing nach der vereinbarten Laufzeit. So wird der volle Bonus erst bei einer Laufzeit von mehr als 24 Monaten angerechnet. Bei einer kürzeren Leasinglaufzeit kommt es nur zur anteiligen Anrechnung.
Niedrige Leasingraten für ältere Baureihen
Automobilhersteller müssen aktuell einiges an Richtlinien erfüllen, um möglichst saubere Emissionsstatistiken veröffentlichen zu können. Um dieses Ziel schneller zu erreichen, werden einige Elektroautos von den Herstellern zu sehr niedrigen Preisen angeboten. Dies führt dazu, dass auch die entsprechenden Leasingrate überraschend niedrig ausfallen kann. Somit können Verbraucher nicht nur von der Bundesförderung profitieren, sondern indirekt auch noch von den Bemühungen der Hersteller, den Markt besser mit Elektroautos zu durchdringen – überwiegend trifft dies auf ältere Baureihen zu, die bereits durch Qualität überzeugen konnten.
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Autotester Redaktion
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