Richtiges Verhalten bei der Polizeikontrolle
Autofahrer müssen nicht jeder Aufforderung von Polizeibeamten bei Verkehrskontrollen unverzüglich nachkommen. Grundsätzlich gilt, Ruhe zu bewahren, bei der nächstmöglichen Gelegenheit anzuhalten und den Beamten dies durch Blinken oder langsameres Fahren anzuzeigen. Der Aufforderung, einem Polizeifahrzeug nachzufahren, müssen Autofahrer unbedingt folgen. Bei Missachtung des Anhaltezeichens drohen laut ADAC 70 Euro Bußgeld und ein Punkt in Flensburg.
Bei der Kontrolle sollten sich Autofahrer immer so verhalten, dass sich die Polizisten nicht bedroht fühlen. Nachts sollte der Fahrer bei eingeschalteter Innenbeleuchtung im Auto warten, bis ihn der Beamte anspricht. Auf informative Fragen, etwa wo der Fahrer herkomme, muss er nicht antworten. Personalien müssen jedoch bekanntgegeben, Fahrzeugpapiere und Führerschein ausgehändigt werden.
Bei Verdacht auf eine Verkehrsstraftat oder Ordnungswidrigkeit muss der Autofahrer sich nicht zum Vorwurf äußern. Bleibt die Belehrung durch die Polizei hierüber aus, kann die Aussage des Fahrers später nicht oder nur sehr eingeschränkt gegen ihn verwendet werden. In jedem Fall sollte sich jeder überlegen, ob und wie er sich zu einem Vorwurf äußert, am besten sollte man mitteilen, dass man sich juristischen Rat einholen möchte, empfiehlt der ADAC.
Der Fahrer muss nicht mitwirken, wenn die Polizei das Fahrzeug technisch oder nach mitgeführten Gegenständen untersucht. Im Auto verbotene Gegenstände, etwa Radarwarner, dürfen die Beamten sofort sicherstellen.
Niemand ist verpflichtet, einer Atemalkoholmessung (Blasen ins Messgerät) oder einem Drogenschnelltest (Urincheck mittels Teststreifen) zuzustimmen. Allerdings wird die Polizei ihn bei Weigerung mit zur Blutabnahme zur nächsten Wache mitnehmen. Wer weder Alkohol noch Drogen konsumiert hat, sollte dem Test zustimmen, um so schnell wie möglich weiterfahren zu können.
Niemand ist gezwungen, an Ort und Stelle ein Verwarnungsgeld zu zahlen. Bei einem Bußgeld ab 60 Euro muss die Polizei ein Bußgeldverfahren einleiten. Der Bescheid wird dann zugeschickt.
Ähnliche Beiträge
18. Oktober 2024
Neuer Opel Grandland (2025) – „Aktuell der schönste Opel auf dem Markt“
Der-Autotester konnte Testfahrten mit dem neuen vollelektrischen Opel Grandland zwischen Rüsselsheim und dem…
20. Dezember 2019
Neuer Renault Captur E-TECH Plug-in auf dem Weg zum Händler
Der neue Captur E-TECH Plug-in kommt in Deutschland zum Einstiegspreis von 33.600 Euro auf den Markt. Bestellbar ist…
9. Juni 2015
Opel Karl – Funktionsorientierter Kleinstwagen
Dem Adam folgt der Karl - kommen bald Wilhelm und Fritz? Eigentlich mögen die Niederländer uns Deutsche nicht…
15. Dezember 2022
Wie funktionieren Bremsbeläge?
Zu den wichtigsten Sicherheitssystemen in einem Kraftfahrzeug gehören die Bremsen. Denn die Geschwindigkeit, die ein…
11. Juni 2016
In Deutschland sind jede Menge Oldtimer unterwegs
Der Bestand historischer Fahrzeuge in Deutschland ist im vergangenen Jahr erneut gewachsen. Zum 1. Januar 2016 waren…








[…] Richtiges Verhalten bei der Polizeikontrolle, gefunden bei der-autotester.de (0 Buzz-Faktor) […]