Bund regelt den Umgang mit Drohnen

Die von Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt initiierte Neuregelung für Drohnenflüge ist in Kraft getreten. Chancen für die Zukunftstechnologie: Künftig ist für den Betrieb von unbemannten Luftfahrtsystemen unterhalb von 5 Kilogramm grundsätzlich keine Erlaubnis mehr erforderlich. Zudem wird das bestehende generelle Betriebsverbot außerhalb der Sichtweite aufgehoben. Landesluftfahrtbehörden können diese Art des Betriebs künftig für Geräte ab 5 Kilogramm erlauben und weitere Ausnahmen zulassen.

Ein Verbot für den Betrieb von Drohnen spricht der Bund über Wohngrundstücken und ab 250 Gramm Gewicht aus oder wenn das Gerät optische, akustische oder Funksignale übertragen oder aufzeichnen kann. Außerdem dürfen die beliebten Fluggeräte künftig nicht mehr höher als 100 Meter fliegen. Dieses Verbot gilt nicht auf Modellfluggeländen oder wenn der Steuerer über einen Kenntnisnachweis verfügt und sofern es sich nicht um einen Multicopter handelt. Ebenfalls unerwünscht sind Drohnen „in und über sensiblen Bereichen“, zum Beispiel Einsatzorten von Polizei und Rettungskräften oder Menschenansammlungen sowie in An- und Abflugbereichen von Flughäfen

Ab 1. Oktober 2017 gilt zudem eine Kennzeichnungspflicht für Drohnen ab 250 Gramm, zum Beispiel durch Plaketten oder Aluminiumaufkleber aus Fach-, Schreibwarenhandel oder Internet. Sie muss Name und Anschrift enthalten. Sie muss dauerhaft, feuerfest und fest mit dem Gerät verbunden sein. Zudem wird für Geräte ab zwei Kilogramm ein Kenntnisnachweis verlangt. Dazu gehören eine gültige Pilotenlizenz oder die Prüfung durch eine vom Luftfahrt-Bundesamt anerkannte Stelle (auch online möglich). Hier ist ein Mindestalter von 16 Jahren vorgegeben. Wer mindestens 14 Jahre alt ist, bei dem wird die Bescheinigung einer Einweisung durch einen Luftsportverein (gilt nur für Flugmodelle) verlangt. ampnet