Bundesrat will Steuerbegünstigung für Autogas beibehalten
Der Bundesrat hat sich für eine Fortführung der steuerlichen Begünstigung für Autogas bis Ende 2023 ausgesprochen. Nach den Plänen des Kabinetts soll der ermäßigte Steuersatz für LPG (Flüssiggas) bereits 2019 gestrichen und nur der für Erdgas und Biomethan als Kraftstoff beibehalten werden.
Der Deutsche Verband Flüssiggas (DVFG) begrüßt den Beschluss des Bundesrates, in dem anerkannt werde, dass auch Autogas einen Beitrag zum Klimaschutz und zur Verringerung der Luftschadstoffemissionen leiste. Die Bestätigung des Steuervorteils für Autogas knüpfe sowohl an den Koalitionsvertrag aus dem Jahr 2013 als auch an den Beschluss des Bundestages aus dem Juli 2015 an, sagte DVFG-Vorsitzender Rainer Scharr. Nun sei der Bundestag an der Reihe. ampnet
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