Anhängerkupplung nachrüsten – Was zu beachten ist?
Anhängerkupplungen (AHK) sind praktisch und vielseitig einsetzbar. Aber nicht jeder denkt beim Kauf eines Neuwagens daran, sie mit zu bestellen. Vielleicht war aber auch der Gebrauchte ein Schnäppchen, der jedoch nicht die dringend benötigte AHK hatte. Zum Glück kann man an vielen Autos eine Anhängerkupplung nachrüsten. Wer einen Wohnwagen, einen Anhänger, sein Boot ziehen möchte oder auch eine solide Basis für einen Fahrradträger möchte, der wird sich auf die Suche nach der richtigen AHK machen. Aber was ist wichtig beim Kauf? Was ist bei der Montage zu beachten?
Nachrüstbare Anhängerkupplungen
Um eine AHK nutzen zu können, muss vom Fahrzeughersteller eine Anhängelast und eine Stützlast für das entsprechende Fahrzeug freigegeben sein. Für die Montage ist zudem zu beachten, dass die Kupplungskugel der AHK im beladenen Fahrzeugzustand mindestens 350 Millimeter vom Boden entfernt sein muss. Außerdem muss die Bremse des ziehenden Autos stark genug sein, um das zusätzliche Gewicht zum Stillstand bringen zu können. Eine ausreichende Motorkühlung und eine ausreichend stabile Karosserie sind weiterhin notwendig, um den zusätzlichen Belastungen standhalten zu können.
Die meisten Anhängerkupplungen besitzen eine EU-Zulassung. Das bedeutet: Sie müssen Ihre Fahrzeugpapiere nicht extra aktualisieren. Liegt jedoch keine EU-Zulassung vor, müssen Sie die neue Anhängerkupplung durch eine Prüforganisation wie den TÜV abnehmen lassen. Im Anschluss stellt sich die Frage, ob Sie das hinzugefügte Kfz-Teil zusätzlich in den Fahrzeugschein eintragen lassen müssen.
Unser Tipp: Kaufen Sie auf jeden Fall eine Anhängerkupplung mit Gutachten und Zulassung.
Ob Sie Ihre neue Anhängerkupplung abnehmen und eintragen lassen müssen, erkennen Sie unter anderem an der Anhängerkupplung selbst. Befindet sich dort ein E-Prüfzeichen, besitzt sie eine EU-Zulassung und ist eintragungsfrei. Das E-Prüfzeichen besteht aus einem Kreis, in dessen Innerem der Buchstabe „E“ und eine Kennzahl zu sehen sind. Bei manchen AHK-Modellen ist die entsprechende Kennzeichnung direkt neben dem Schraubenkopf eingestanzt. Bei anderen wiederum ist das E-Prüfzeichen mit einem kleinen Typenschild befestigt.
Trotz der angeführten Einschränkungen lassen sich nach wie vor die meisten PkWs mit AHKs nachrüsten. Einschränkungen gibt es jedoch bei Elektro-, Hybrid- und Sportfahrzeugen. Es gibt aktuell noch eine Vielzahl von E-Autos, die keine Anhänger ziehen dürfen. Im Bezug darauf sollten Sie sich vor dem Kauf oder beim Verkäufer erkundigen. Klein- und insbesondere Kleinstwagen sind für einen Anhänger weniger geeignet bzw. dürfen nicht zu stark belastet werden. Auch die Umstellung auf das neue WLTP-Prüfverfahren („Worldwide Harmonized Light-Duty Vehicles Test Procedure“) zur Ermittlung von Kraftstoffverbrauch und Abgasgrenzwerten brachte Veränderungen.
Seitdem dürfen einige Fahrzeug-Modelle nicht mehr nachträglich mit einer AHK nachgerüstet werden. Betroffen sind Autos, die durch das zusätzliche Gewicht der Anhängerkupplung die vorgeschriebenen Werte nicht mehr einhalten. Montieren Sie dennoch eine AHK an eines dieser Modelle, riskieren Sie gegebenenfalls Ihre Kfz-Zulassung.
Abnehmbar oder festverbaut?
AHKs unterscheiden sich nicht nur beim Material (Aluminium oder Stahl), es gibt starre, abnehmbare und aus- und einschwenkbare Anhängerkupplungen. Wichtig ist, dass die Anhängerkupplung, wie bereits erwähnt, ein Gutachten, eine ABE- oder eine ECE-Zulassung für das jeweilige Fahrzeug haben.
Unser Tipp: Greifen Sie zu einem abnehmbaren oder schwenkbaren Modell, denn dann können Sie den Kupplungskopf bei Nichtgebrauch einfach entfernen.
So verhindern Sie, dass beim Rückwärtseinparken Beschädigungen an anderen Autos oder Gebäudeteilen entstehen. Außerdem kann man sich beim Be- und Entladen des Kofferraums an der meist schmierigen AHK-Kugel nicht die Hose verschmutzen. Aber nichts ist ohne Nachteil: Die Verbindung zwischen Kupplungshals und Anhängebock unterliegt einem erhöhten Verschleiß und kann so Spiel bekommen. Eine abnehmbare Kupplungskugel kann zudem gestohlen werden, wenn sie nicht gesichert ist. Wichtig ist auch, dass der Elektrosatz des Autos für den Anhängerbetrieb auf die Elektrik des Fahrzeuges abgestimmt ist.
Die Anhängerkupplung darf das Kennzeichen nicht dauerhaft verdecken.
Bedenken Sie bitte auch: Die Nutzung einer AHK verursacht einen erhöhten Verbrauch. Zu klären ist auch, ob eine 7- oder eine 13-polige Anhängersteckdose für Bremslicht, Blinker und Nebelschlussleuchte notwendig ist. Bei modernen Autos mit elektronischem Management-System wird eventuell ein Steuergerät zur Regelung der Elektrik des Anhängers benötigt. Es kann sogar sein, dass die Werkstatt die Elektrik für den Anhängerbetrieb freischalten muss.
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Welcher Führerschein ist für Anhänger nötig?
Aber darf jeder Autofahrer überhaupt einen Anhänger ziehen? Mit dem normalen Autoführerschein B (seit 2013) dürfen Anhänger mit einer Gesamtmasse von 750 Kilogramm gezogen werden. Erkennbar sind diese leichten Anhänger daran, dass sie keine eigene Bremse haben. Insgesamt darf das Gespann, also das Auto mit Anhänger, die Gesamtmasse von 3.500 Kilogramm nicht überschreiten.
Schwerere Anhänger für Pferde oder Wohnwagen machen andere Führerscheine notwendig. Mit dem B96 kann man Gespanne mit einer Gesamtmasse von bis 4.250 Kilogramm bewegen. Mit dem Führerschein BE dürfen Anhänger von bis zu 3,5 Tonnen Gesamtmasse gezogen werden. Die Gesamtmasse des Gespanns (Auto plus Anhänger) darf dann bei 7 Tonnen liegen. Das sollte dann selbst für Transporter mit Anhänger oder große SUVs mit Pferdeanhänger genügen. Für diesen Führerschein braucht man keine theoretische Prüfung, aber fünf Pflichtfahrstunden, einige Übungsstunden und es gilt eine praktische Prüfung zu bestehen.
Etwa zwei bis drei Wochen dauert die praktische Ausbildung, sie kostet zwischen 450 und 850 Euro. Hier wichtig: Autofahrer, die ihren Führerschein vor 1999 bestanden haben, dürfen Fahrzeuge mit einer Gesamtmasse von bis zu 7,5 Tonnen bewegen, mit Anhänger sogar 12 Tonnen. Ob das im Sinn der Verkehrssicherheit sinnvoll ist, ist eine andere Frage.
Keine zusätzliche Versicherung notwendig
Egal, ob fest verbaut oder abnehmbar, Sie müssen Ihre neue AHK nicht zusätzlich versichern. Eine nachgerüstete Anhängerkupplung ist immer über die bestehende Autoversicherung des Fahrzeugs mitversichert.
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