Kontrolle des Blitzer-Fotos kann sich lohnen
Es kann sich lohnen, wenn man sich sein Blitzer-Foto genauer anschaut. Denn alleine das Foto und das Kennzeichen reichen für eine Verurteilung nicht aus. Die Datenzeile im Foto, aus der sich unter anderem die gefahrene Geschwindigkeit ergibt, muss lesbar sein. Wie ein Urteil des Amtsgericht Dortmund zeigt, ist der Betroffene freizusprechen, sollte das nicht der Fall sein.
Dem Betroffenen wurde vorgeworfen, statt erlaubter 50 Kilometer pro Stunde innerorts 74 km/h gefahren zu sein. Der Mann bestätigte, dort gefahren zu sein. Aus dem Blitzer-Foto ergab sich auch das Kennzeichen seines Autos.
Das Gericht sprach den Betroffenen trotzdem frei, weil die Datenzeile des Messfotos nicht „urkundsbeweislich“ verlesen werden konnte. Das Gericht identifizierte lediglich nicht lesbare Zeichen, „die offensichtlich Teile von Buchstaben wiedergeben.“ Das reiche aber nicht, um den Betroffenen zu überführen. Er wurde freigesprochen. Es kann sich nach Auskunft der DAV-Verkehrsrechtsanwälte also lohnen, sich das Blitzer-Foto genau anzuschauen. mid
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