Audi gewinnt Markenrechtsstreit gegen Nio
Audi hat heute im Namensstreit um zwei E-Auto-Modelle gegen den chinesischen Autobauer NIO vor dem Landgericht München Recht bekommen. Allerdings ist die Entscheidung noch nicht rechtskräftig. Es wird erwartet, dass Nio in die nächste Instanz gehen wird.
Das Gericht untersagt Nio für die Modelle mit den Modell-Bezeichnungen „ES6“ und „ES8“ zu werben. Zur Begründung: Das Gericht sieht eine Verwechslungsgefahr mit den Audi-Modellen „S6“ und „S8“. Der zusätzliche Buchstabe „E“ würde nicht für eine hinreichende Unterscheidung sorgen, weil „E“ als Abkürzung für „Elektro“ allgegenwärtig sei. Deshalb sei nicht auszuschliessen, dass potenzielle Autokäufer darin nur einen Hinweis auf den Motor-Typ des Fahrzeugs sehen könnten. Kunden könnten annehmen, der „ES6“ sei die Elektroversion eines „S6“, und das die Fahrzeuge vom selben Hersteller seien.
Bleibt abzuwarten, ob Nio tatsächlich in die nächste Instanz geht.
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