Verstoß gegen Winterreifenpflicht kann teuer werden
60 bis 80 Euro Bußgeld und einen Punkt in Flensburg riskieren Autofahrer, die jetzt trotz winterlicher Straßenverhältnisse mit Sommerreifen unterwegs sind. Das Verbot betrifft auch die Fahrzeughalter: Ihnen droht laut ADAC eine Geldbuße von 75 Euro, wenn sie eine solche Fahrt anordnen oder zulassen. Wer mit Sommerreifen auf Schnee einen Unfall hat, dem kann die Kaskoversicherung wegen grober Fahrlässigkeit die Leistung erheblich kürzen. Auch auf die Haftpflichtversicherung kann dies Auswirkungen haben.
Im europäischen Ausland sind die Strafen für Verstöße gegen die Winterreifenpflicht teils deutlich höher. In Tschechien etwa werden bis zu 92 Euro, in Frankreich 135 Euro und in Italien bis zu 338 Euro fällig. In Österreich kann das Bußgeld nach Angaben des ADAC in besonders schweren Einzelfällen bis zu 5000 Euro betragen.
Autofahrer müssen in Österreich von Anfang November bis 15. April bei winterlichen Straßenverhältnissen Winterreifen montiert haben. Ansonsten drohen im Regelfall 35 Euro Bußgeld. Österreich und Tschechien schreiben eine Profiltiefe von mindestens vier Millimetern vor, was der Empfehlung von Experten auch für deutsche Autofahrer entspricht. Hierzulande fordert der Gesetzgeber allerdings lediglich 1,6 Millimeter Profil.
In Tschechien gilt seit 1. November bis 31. März eine allgemeine Winterreifenpflicht. In Frankreich werden Winterreifen situationsbedingt durch Schilder vorgeschrieben. Bei Unfällen mit Sommerreifen auf winterlichen Straßen droht dem Fahrer eine erhebliche Mithaftung.
Auch in Italien gibt es keine einheitliche Regelung: Hier entscheiden die lokalen Behörden häufig situationsabhängig. Eine Ausnahme ist Südtirol: Hier besteht bis 15. April eine generelle Winterreifenpflicht auf der Brennerautobahn (A22) und im Stadtgebiet Bozen. Bei winterlicher Witterung sind in ganz Südtirol Winterpneus vorgeschrieben.
Keine generelle Winterreifenpflicht gibt es in der Schweiz. Autofahrer riskieren aber Bußgelder, wenn sie auf verschneiten Straßen mit ungeeigneter Bereifung den Verkehr behindern. Bei einem Unfall mit Sommerreifen auf winterlichen Straßen droht dem Fahrer eine erhebliche Mithaftung. ampnet
Foto: Falken
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