Scheckheftgepflegt ohne Scheckheft

Der Stempel für die routinemäßige Wartung oder ein handgeschriebener Eintrag zu einer Reparatur: In Zeiten der Digitalisierung ist das klassische Serviceheft ein Auslaufmodell. Mit Ausnahme von Opel bieten bereits alle deutschen Hersteller eine elektronische Version des Servicehefts an, das digital beim Hersteller hinterlegt ist. Außerdem bietet etwa die Hälfte der ausländischen Marken einen solchen Service. Das hat eine Untersuchung des ADAC ergeben.

Im digitalen Serviceheft werden alle Wartungen und teils auch Reparaturen des Autos sowie die jeweiligen Kilometerstände gespeichert. Der bei Gebrauchtwagenverkäufen weit verbreitete Tachobetrug wird durch die digitale Speicherung der Daten erschwert. Auch verlorene Servicehefte gehören mit der digitalen Version der Vergangenheit an. Die Einträge sind nicht löschbar.

Für freie Werkstätten bedeutet das digitale Serviceheft jedoch einen Mehraufwand: Sie müssen sich auf die unterschiedlichen Systeme verschiedener Hersteller einstellen. Der ADAC begrüßt die gesetzliche Regelung, wonach der Zugang zum digitalen Serviceheft für freie Werkstätten, die Fahrzeuge nach Hersteller-Vorgaben reparieren und warten, unentgeltlich möglich ist. Der Club kritisiert aber, dass freien Werkstätten der Zugang häufig nur für wenige Tage gewährt wird und bei länger dauernden Arbeiten sowie nachträglichen Korrekturen aufgrund einer Gesetzeslücke doch Kosten anfallen können.

Aus Sicht des ADAC sollten alle Hersteller das digitale Serviceheft anbieten. Die Wartungshistorie und der aktuelle Servicebedarf sollten für Kunden und Werkstätten jederzeit kostenfrei einsehbar sein, idealerweise auch im Menü des Infotainmentsystems. Freie Werkstätten sollten fehlerhafte Einträge innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei bearbeiten können – Einträge sollten generell auch nicht aufwändiger sein als beim klassischen Scheckheft. Außerdem sollten es alle Hersteller ermöglichen, dass Werkstätten auch wartungsunabhängige Reparaturen im digitalen Serviceheft eintragen können.

Verbraucher sollten bei Reparaturen und Wartungsarbeiten in der Werkstatt immer nachfragen, ob die Tätigkeiten im digitalen Serviceheft eingetragen werden und sich eine digitale Kopie des Eintrags zu Hause abspeichern. Beim Kauf eines Gebrauchtwagens sollte sich der Käufer einen vollständigen Auszug des digitalen Servicehefts zeigen und bei der Übergabe des Fahrzeugs aushändigen lassen – idealerweise wird die Aushändigung des Auszugs im Kaufvertrag bestätigt. ampnet

Bildmaterial: ADAC

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