Jeep verdoppelt Garantiedauer auf 4 Jahre
Ab sofort genießen alle Neuwagenkunden eines Jeep®-Vertragshändlers in Deutschland eine Verdoppelung des bisherigen Werksgarantie-Zeitraumes von zwei auf jetzt vier Jahre.
„Die Verdoppelung des Garantie-Zeitraumes auf vier Jahre ist unser klares Bekenntnis zum hohen Qualitätsstandard der Fahrzeuge der Marke Jeep,“ sagte Stefan Moldaner, Leiter der Direktion Alfa Romeo, Jeep und Lancia bei FCA Germany AG.
Vier Jahre Garantie bedeuten erhebliche Vorteile die Kunden, denn die Kosten nach dem Kauf werden dadurch besser kalkulierbar. Aber auch auf den Wiederverkaufswert der Jeep Modelle sollte diese Maßnahme positiven Einfluss nehmen, denn wer einen Jeep nun 3 Jahre nach Erstzulassung vom Erstkäufer erwirbt, profitiert noch immer von einem Jahr Restgarantiezeit.
Die zweijährige Garantieverlängerung entspricht bei Jeep in ihren Leistungen der ursprünglichen Werksgarantie und gilt ohne Kilometerbegrenzung. Auch muss der Kunde im Schadens-Garantiefall keine Selbstbeteiligung für Arbeitszeit oder Ersatzteile leisten. Zudem gilt über die gesamte vierjährige Garantielaufzeit eine europaweite Mobilitätsgarantie.
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