Das bringt das kommende Jahr für Autos und Autofahrer
Mit dem neuen Jahr kommen in Bund und Ländern immer auch neue Vorschriften und Regeln, auch für Autofahrer und andere Verkehrsteilnehmer. Die beste Nachricht gilt dabei wahrscheinlich den Fahrern von elektrischen Dienstfahrzeugen, die den Wagen im kommenden Jahr anschaffen und auch privat nutzen. Sie müssen sich künftig vom Finanzamt nur noch monatlich 0,5 Prozent des Listenpreises als geldwerten Vorteil anrechnen lassen. Bisher mussten 1 Prozent versteuert werden.
Schlimme Nachrichten müssen dagegen die Dieselfahrer erwarten. So wird im kommenden Jahr im gesamten Stadtgebiet Stuttgarts ein Fahrverbot für Dieselfahrzeuge mit Abgasnorm Euro 4 und älter in Kraft treten. Schon ab Januar sind davon auswärtige Fahrzeuge betroffen, Diesel mit Stuttgarter Kennzeichen sowie Handwerker-Fahrzeuge müssen ab April draußen bleiben. Vom Fahrverbot ausgenommen sind Taxis, Reisebusse, Einsatz- und Hilfsfahrzeuge sowie Oldtimer mit entsprechendem Kennzeichen.
Ob auch in der Frankfurter Innenstadt Diesel von einem Fahrverbot betroffen sind, steht noch nicht fest. Voraussichtlich aber werden dort ab 1. Februar Dieselautos, die die Abgasnorm Euro 4 oder schlechter erfüllen, sowie Benziner mit Euro 1 und 2 nicht mehr fahren dürfen. Ab September sollen auch Euro-5-Diesel davon betroffen sein.
Den spektakulärsten Fall eines Diesel-Fahrverbots hat das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen in die Welt gesetzt. Es ordnete eine Fahrverbotszone für Essen an, in die ausdrücklich auch die Verkehrsschlagader A40 auf dem Stadtgebiet einbezogen ist. Betroffen sind von dem Fahrverbot ältere Diesel ab dem Sommer 2019. Sie sind dann auch von der Verkehrs-Hauptschlagader des Ruhrgebiets verdammt.
Ab dem 1.September 2019 werden die Verbrauchs- und Abgaswerte von Autos nach dem RDE-Test während der Fahrt im realen Fahrbetrieb (Real Driving Emissions – RDE) ermittelt, zusätzlich zu den Prüfstandswerten nach dem WLTP-Prüfverfahren (Worldwide harmonized Light vehicles Test Procedure). Damit soll die gesetzliche Vorschrift des Neuen Europäischen Fahrzyklus (NEFZ) ersetzt werden, dessen wirklichkeitsfremde Prüfvorschriften zu viel zu niedrigen Verbrauchswerten führten.
Die verbindlichen Vorgaben des NEFZ waren Grundlage für die Abgas-Grenzwerte der EU. Allerdings ist die Politik jetzt vom EU-Gericht bei dem Versuch eingebremst worden, die neuen Prüfverfahren und die alten Grenzwerte in eine vernünftige Beziehung zu setzen. Die Grenzwerte sollen bleiben, wo sie sind oder sogar verschärft werden. Das trifft die Automobilindustrie hart. Das Jahr wird zeigen, wo die Reise hingeht.
Elektro- und Hybridfahrzeuge kommen fast geräuschlos und damit unbemerkt herangerollt. Um die Sicherheit besonders von Fußgängern und Radfahrern zu erhöhen, müssen neu zugelassene Elektro- und Hybridfahrzeuge ab Juli 2019 ein akustisches Warnsignal von sich geben. Mit dem AVAS (Acoustic Vehicle Alerting System) machen E-Fahrzeuge bis zu einem Tempo von 20 km/h auf sich aufmerksam.
Gleich zum Jahresanfang steigen die Lkw-Mautgebühren auf deutschen Autobahnen und Bundesstraßen. Davon sind in erster Linie laute und schwere Lastwagen betroffen, da die Lärmbelästigung ab 2019 in die Berechnung der Mauttarife mit einfließt. Grundlage dafür ist ein neues Wegekostengutachten der Bundesregierung.
In den südlichen Nachbarländern steigen die Mautgebühren für Pkw ebenfalls leicht: In der Schweiz schlägt die Jahresvignette 2019 mit 36,50 Euro zu Buche (plus 75 Cent). In Österreich kostet das Pickerl für ein ganzes Jahr 89,20 Euro (plus 1,90 Euro); für zwei Monate fallen 26,80 Euro und für zehn Tage 9,20 Euro an. Motorradfahrer zahlen 35,50 Euro, 13,40 Euro und 5,30 für ein Jahr, zwei Monate bzw. zehn Tage. In Slowenien ändert sich nichts – ein Jahr Pkw-Maut ist für 110 Euro, ein Monat für 30 Euro und eine Woche für 15 Euro zu haben. Die Jahresvignetten 2018 sind noch bis Ende Januar 2019 gültig; die Jahresvignetten für 2019 können seit 1. Dezember 2018 verwendet werden.
Wer 2019 ein neues Auto erstmals zulassen oder ummelden möchte, der muss sich nicht mehr in Warteschlangen einordnen. Denn mit einer Änderung, die im Laufe des Jahres in Kraft treten soll, können Fahrzeuge auch über das Internet bei den Zulassungsbehörden zugelassen wie auch umgemeldet werden. Voraussetzung dafür ist die aktivierte Online-Funktion des neuen Personalausweises zur Identifizierung. Wiederzulassungen und Abmeldungen via Online-Portal sind bereits seit 2017 bzw. 2015 möglich.
Rund elf Millionen Autofahrer in Deutschland sind im kommenden Jahr von einer Änderung der Typklasse bei der Kfz-Versicherung betroffen. Während rund 5,4 Millionen Autobesitzer von einer besseren Einstufung profitieren, müssen rund 5,7 Millionen Fahrer höhere Beiträge in der Kfz-Haftpflichtversicherung einplanen. (ampnet/Kraftfahrer Schutzbund)
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