Autofahren – das gilt im Lockdown
Die für den Lockdown getroffenen Einschränkungen gelten auch für Autofahrer. Darauf weist der ADAC hin. Das Autofahren ist grundsätzlich erlaubt, Ausflüge können örtlich untersagt sein, und auch auf mögliche Ausgangssperren müssen Kraftfahrer achten. So sind wie in der Öffentlichkeit und im privaten Umfeld auch im Auto nur Angehörige des eigenen Hausstands und eine weitere nicht im Haushalt lebende Person erlaubt. Ab welchem Alter Kinder mit dazu zählen, ist in den Bundesländern unterschiedlich geregelt.
Wo immer möglich sollte auch im Auto Abstand gewahrt werden. Doch es darf auch dann mit dem erlaubten Personenkreis gefahren werden, wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann. Fahrten mit Personen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstands sollten auf das Nötigste beschränkt werden. Ein Mundschutz ist zwar nicht vorgeschrieben, aber ratsam.
Generell ist es beim Autofahren erlaubt einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, dabei muss aber das Gesicht erkennbar bleiben. Ansonsten kann ein Bußgeld drohen. Die Maske am Rückspiegel aufzuhängen, ist allerdings übrigens keine gute Idee, da sie dort die Sicht beeinträchtigen kann.
Auch beim Tanken ist auf Abstand zu achten, außerdem gilt natürlich die Maskenpflicht. Ein Mund-Nasen-Schutz (FFP2- oder medizinische Maske) ist daher schon beim Aussteigen anzulegen. Kfz-Werkstätten sind geöffnet, da diese als systemrelevant gelten. Auch die Prüfstationen sind aktuell nicht vom Lockdown betroffen und können weiterhin prüfen, da die Hauptuntersuchung eine behördliche Verpflichtung zur Erhaltung der Verkehrssicherheit darstellt. Autofahrer sollten aber einen Termin vereinbaren und nicht spontan zur HU fahren. Auch Waschanlagen sind – im Gegensatz zum Lockdown im Frühjahr – vorerst weiterhin in Betrieb. ampnet
Foto: Auto-Medienportal.Net
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