Wohnwagen korrekt parken
Viele Wohnwagenbesitzer stellen während der Saison den Anhänger in der Nähe des Wohnsitzes ab, um ihn für den nächsten Ausflug bequem pflegen sowie be- und entladen zu können. Ein Anhänger ohne Zugfahrzeug darf jedoch nicht länger als zwei Wochen am Fahrbahnrand geparkt werden, warnt der ADAC. Bei Nichtbeachtung droht eine Geldbuße von 20 Euro. Zudem darf die Parkfläche nicht durch Zusatzschilder für bestimmte Fahrzeugarten wie zum Beispiel Pkw oder Busse reserviert sein.
Auch auf die Größe muss beim Parken geachtet werden. Der Wohnwagen darf nicht über die Parkflächenmarkierung hinausragen. Passt der Anhänger nicht in die Parklücke, ist das Abstellen verboten und wird mit einer Geldstrafe von zehn bis 30 Euro geahndet.
Parken auf Gehwegen, sofern es durch ein Verkehrszeichen erlaubt ist, dürfen nur Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 2,8 Tonnen.
Das Parken von Gespannen hingegen ist grundsätzlich am Straßenrand ohne Zeitbegrenzung erlaubt, soweit dies nicht durch zusätzliche Verkehrszeichen geregelt ist.
Wird ein widerrechtlich geparktes Fahrzeug abgeschleppt, muss der Falschparker die Kosten dafür übernehmen.
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