Reifen – Warum Winterreifen in der kalten Jahreszeit unverzichtbar sind – Dauertest: Michelin Alpin 5

Jetzt ist es wieder soweit: Plötzliche Temperaturstürze, morgendlicher Nebel und Raureif, anhaltende Regenfälle, auch schon der erste Schnee – wer  Oktober bis Ostern sicher  unterwegs sein möchte, sollte sich bald Winterreifen aufziehen lassen. Warum? Kürzerer Bremsweg, bessere Beschleunigung und stabilere Kurvenfahrt. Winterreifen können bei Kälte, Schnee und Eis einfach alles besser als Sommerreifen und auch als Ganzjahresreifen. Deshalb sind sie auch in vielen EU-Ländern vorgeschrieben. Denn schon bei Temperaturen unter zehn Grad Celsius spielen die Spezialisten für die kalte Jahreszeit ihre Trümpfe aus. In einem durchschnittlichen Winter ist hierzulande an rund 185 Tagen Winter und damit ein erhöhtes Unfallrisiko.

Allein Winterreifen verfügen über spezielle, kältetaugliche Gummimischungen mit einem hohen Silica- oder Naturkautschuk-Anteil, der den Reifen auch bei tiefen Temperaturen geschmeidig hält. Je weicher das Gummi, desto besser verzahnt es sich mit der Straßenoberfläche. Die Folge: Mehr Grip beim Bremsen, Beschleunigen und Kurvenfahren. Sommerreifen dagegen verhärten bei Kälte, wodurch die Fahrbahnhaftung schlechter wird. Auch modernste Fahrerassistenzsysteme sind dann machtlos.

Vorteile in nahezu allen Fahrsituationen auf winterlichen Straßen

Besonders eindrucksvoll sind die Sicherheitsvorteile von Winterreifen beim Bremsen: Ein durchschnittlicher Pkw benötigt mit Winterreifen rund 35 Meter, um auf schneebedeckter Fahrbahn aus 50 km/h zum Stillstand zu kommen. Mit Sommerreifen wächst der Bremsweg auf 43 Meter. Fatale Folge: Im Ernstfall träfe in diesem Vergleich der Wagen mit Sommerreifen noch mit 22 km/h auf ein Hindernis, wenn das Fahrzeug mit Winterreifen schon steht. Deshalb benötigen natürlich auch allradgetriebene Fahrzeuge wie SUV unbedingt Winterreifen.

Beim Beschleunigen ist der Winterreifen auf Schnee noch weitaus überlegener – mit einer um bis zu 80 Prozent besseren Traktion, unabhängig von der Antriebsart. Das hilft nicht nur beim zügigen Ampelstart, sondern auch bei einem schnellen Ausweichmanöver, um aus einer gefährlichen Situation zu flüchten – beispielsweise am Stauende. Der bessere Grip in Kurven kann verhindern, von der Strecke abzukommen oder in den Gegenverkehr zu rutschen.

Die spezielle Profilgestaltung verzahnt den Winterreifen zusätzlich mit der schnee- oder eisbedeckten Fahrbahn und erzeugt eine hohe Scherwirkung, welche die Haftung weiter erhöht. Zahlreiche Lamellen in den Profilblöcken steigern die wirksame Querkantenlänge und damit ebenfalls den Grip. Geräuschentwicklung und Abrollkomfort bewegen sich auf dem Niveau von Sommerreifen. Darüber hinaus erreichen Premium-Winterreifen eine ähnlich hohe Laufleistung wie Sommerreifen. Zu guter Letzt liegen auch die Kosten für Winterreifen heute auf dem gleichen Niveau wie die für Sommerreifen.

Für den Einsatz von Winterreifen spricht auch: Schnee muss erst fallen, bevor er geräumt werden kann. Die Räum- und Streudienste können zudem nicht überall gleichzeitig sein. In vielen Regionen und auf vielen Straßen gibt es keinen 24-Stunden-Winterdienst. Ohne die richtige Bereifung ist ein Vorwärtskommen dann oft für mehrere Stunden unmöglich. Selbst SUV- und 4×4-Fahrzeuge geraten mit Sommerreifen bei solchen Straßenverhältnissen an ihre Grenzen.

Und auch wenn der Winter doch wieder mild werden sollte: Michelin verfügt heute über ein enorm breites Angebot an Winterreifen. Viele Modelle sind speziell auf die Leistung sportlicher Modelle abgestimmt und schränken die Piloten, dank hoher Geschwindigkeitsfreigaben, bei der Fahrt auf trockener und sicherer Fahrbahn kaum ein.

Welchen Winterreifen kaufen? Die Schneeflocke weist den Weg

Zunächst sind nahezu alle Winterreifen am „M+S“-Symbol zu erkennen (Matsch und Schnee). Doch dieses Kennzeichen ist für hiesige Verkehrs-verhältnisse nicht ausreichend: M+S unterliegt keiner gesetzlichen Prüfung und kann von den Herstellern nach eigenem Gutdünken vergeben werden. Deshalb wurde 1996 das Schneeflockensymbol eingeführt, eine von einem Berg mit drei Gipfeln eingerahmte Schneeflocke, genannt „Three Peak Mountain Snow Flake“. Ein Reifen mit diesem Gütesiegel muss zuvor eine genormte Prüfung mit definierten Kriterien bestehen. Dabei wird der Testpneu mit einem standardisierten Exemplar verglichen. Schafft er sieben Prozent bessere Werte als der Vergleichsreifen, erhält er das Schneeflockensymbol. Und liegt damit, wie Zeitschriftentests belegen, meist im oberen Drittel des Leistungsspektrums von Winterreifen.

Alles, was recht ist: gesetzliche Regelungen

Deutschland: Seit dem 4. Dezember 2010 sind in Deutschland M+S-Reifen bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte Pflicht. Wer unter den genannten winterlichen Straßenbedingungen mit Sommerreifen unterwegs ist, muss mit 40 Euro Bußgeld rechnen. Behindert er den Straßenverkehr durch die falsche Bereifung, werden 80 Euro und ein Punkt in Flensburg fällig. Wer den Verkehr gefährdet, zahlt 100 Euro, wer einen Unfall verursacht, sogar 120 Euro. Ist zudem die Mindestprofiltiefe von 1,6 Millimetern unterschritten, drohen drei weitere Punkte und 50 Euro Bußgeld.

Diese Regelung betrifft alle Auto-, Lkw-, Bus- und Motorrad(!)fahrer. Wichtig: Nicht nur beim eigenen Fahrzeug sollten M+S-Reifen montiert sein, auch bei einem Dienst- oder Mietwagen ist der Fahrer dafür verantwortlich, dass bei Winterwetter M+S-Reifen aufgezogen sind. Auch Fahrzeuge, die im Ausland zugelassen wurden, müssen bei Fahrten in Deutschland die vorgeschriebenen Reifen haben. Zudem kann die Kaskoversicherung bei einem Unfall teilweise oder ganz die Zahlung verweigern, wenn fehlende M+S-Reifen Ursache des Unfalls gewesen sind.

Spikereifen sind in Deutschland grundsätzlich nicht erlaubt. Eine Ausnahmegenehmigung kann nach § 70 StVZO von den zuständigen Straßenverkehrsbehörden nach Ermessen erteilt werden. In der Regel kommt dies nur für Spezialfahrzeuge (Rettungsdienste, Technisches Hilfswerk) in Betracht. Weitere Ausnahme: Bei besonderen Witterungslagen kann eine Straßenverkehrsbehörde eine bestimmte Region zum „Spike-Gebiet“ erklären und damit auch Privatpersonen eine solche Bereifung erlauben. Diese Sonderregelung besteht allerdings nur für österreichische Autofahrer in einem 15 Kilometer breiten Streifen entlang der österreichischen Grenze von Anfang Oktober bis Ende Mai (parallel zur österreichischen Regelung).

Wer sein Fahrzeug bei Schnee und Eis mit Sommerreifen lediglich parkt und auf die Schmelze wartet, muss keine Konsequenzen fürchten.

Winterreifen-Vorschriften: So halten es unsere Nachbarn

Schweiz: Eine grundsätzliche Winterreifenpflicht gibt es hier nicht. Dennoch ist die Verwendung von Winterreifen empfehlenswert, da bei einem Unfall, der nachweislich auf die falsche Bereifung zurückzuführen ist, die Schweizer Vollkaskoversicherung in der Regel die Haftung verweigert. Schneeketten und Spikes sind optional, können aber auch durch Schilder vorgeschrieben werden (gilt auch für Allrad-Fahrzeuge). Spikereifen sind vom 1. November bis 30. April erlaubt, aber nicht auf Autobahnen – Ausnahmen sind der San-Bernardino-Tunnel und der St.-Gotthard-Tunnel. Bei Nutzung von Schneeketten gilt eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 50 km/h, bei Spikes von 80 km/h. Fahrzeuge müssen am Heck mit einem entsprechenden Höchstgeschwindigkeitszeichen gekennzeichnet sein.

Österreich: Hier gilt seit dem 1. Januar 2008 absolute Winterreifenpflicht, auch für Transitreisende. Sie besteht vom 1. November bis 15. April, wenn „winterliche Fahrbahnverhältnisse“ herrschen, also bei Schnee, Matsch oder Eis. Ob Winterreifen notwendig sind, beurteilen in der Praxis die österreichischen Polizisten. Automobile Geschäfts- oder Urlaubsreisen können ohne die richtigen Pneus richtig teuer werden. So droht Autofahrern, die mit Sommerreifen Alpenpässe befahren und dabei den Verkehr gefährden, eine Strafe von bis zu 5.000 Euro. Einfache Verstöße kosten 35 Euro. Die Polizei kann auch sofortige Fahrverbote aussprechen. Ausnahmen: Wer auf der Antriebsachse mit Schneeketten fährt oder mit Sommerreifen nur parkt, hat nichts zu befürchten. Spikereifen sind in Österreich von Anfang Oktober bis Ende Mai für Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen Gesamtgewicht und Anhänger bis 1,8 Tonnen Achslast erlaubt. Hinzu kommen die Montage auf allen Radpositionen, die maximale Spikelänge über Profil von zwei Millimetern und ein amtlicher Spikeaufkleber am Heck des Fahrzeuges. Die Höchstgeschwindigkeit außerorts beträgt 80 km/h, auf Autobahnen 100 km/h.

Frankreich: keine generelle Winterreifenpflicht. Eine entsprechende Bereifung kann aber auf Gebirgsstraßen durch Schilder angeordnet werden; dies gilt auch für Schneeketten auf schneebedeckten Straßen. Die Verwendung von Spikes ist in Frankreich von Anfang November bis Ende März erlaubt, allerdings nur für Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht, für die dann Geschwindigkeitsbegrenzungen gelten (90 km/h außerorts, 50 km/h innerorts). Außerdem ist eine Plakette am Fahrzeug anzubringen, die auf die Verwendung der Spikes hinweist. Die Bußen bei Verstößen liegen zwischen 35 und 90 Euro.

Italien: Es gibt keine generelle Pflicht, Winterreifen zu benutzen, die Verwendung kann aber beispielsweise per Stichtagsregelung (wie etwa in der Provinz Mailand vom 15.11. bis 31.03.) oder durch Hinweisschilder für bestimmte Strecken vorgeschrieben werden. Über die Verwendung von Schneeketten gibt es in Italien keine speziellen Vorschriften. Wer mit Spikes fahren möchte, muss sich an Geschwindigkeitsbegrenzungen halten (90 km/h außerorts und 50 km/h innerorts). Der Winterurlaub in Italien sollte auf keinen Fall ohne Winterreifen angetreten werden, die vorgeschriebene Mindestprofiltiefe beträgt 1,6 Millimeter.

Belgien/Niederlande: keine Winterreifenpflicht, Spikes sind verboten.

Luxemburg: Bei Schnee, Schneematsch, Glatteis und Raureif müssen seit dem 1. Oktober 2012 auch in Luxemburg alle Fahrzeuge mit Winterreifen (M+S) bestückt sein. Bei Bussen, Lkw, Zugmaschinen und anderen Schwertransportern gilt das jedoch nur für die Antriebsachsen. Keine Winterreifenpflicht besteht für Motorräder, Quads und andere Leichtfahrzeuge. Eine Ausnahme wird für alle Fahrzeuge gemacht, für die es keine M+S-Reifen gibt (Traktoren, Spezialfahrzeuge), aber auch Oldtimer, Armee-, Polizei- und Nothilfefahrzeuge. Dem neuen Reglement müssen sich alle Fahrer beugen, die das Luxemburger Straßennetz benutzen, also auch Ausländer. Die Verpflichtung, den Wagen entsprechend auszurüsten, gilt nur bei winterlichen Wetterverhältnissen. Am Straßenrand stehende Fahrzeuge brauchen keine Winterreifen.

Großbritannien: keine Winterreifenregelung. In traditionell schneereichen Regionen wie Schottland ist die Verwendung von Winterreifen trotzdem häufig wichtig und erforderlich. Schneeketten sind nur auf schnee- und eisbedeckten Straßen erlaubt. Prinzipiell sind auch Spikes erlaubt.

Skandinavien: In Finnland ist in der Zeit vom 1. Dezember bis 29. Februar die Verwendung von Winterreifen generell Pflicht. Vorgeschriebene Mindestprofiltiefe: drei Millimeter. Die Regelung gilt auch für ausländische Fahrzeuge. In Schweden sind Winterreifen mit einer Mindestprofiltiefe von drei Millimetern vorgeschrieben. In Norwegen und Dänemark besteht keine generelle Winterreifenpflicht. Schneeketten können an allen Fahrzeugen montiert werden, wenn es die Straßen- und Verkehrsverhältnisse erfordern. Spikes sind vom 1. November bis 15. April erlaubt.

Polen: Wer im Winter nach Polen fährt, darf dies ohne Winterreifen tun. Da es jedoch auf dem Land kaum Winterdienste gibt, geht man ohne Winterreifen unnötige Risiken ein.

Ungarn: Hier müssen Autofahrer in der Wintersaison stets Schneeketten griffbereit haben, um auch bei entsprechenden Witterungsverhältnissen die Fahrt noch fortsetzen zu können. Urlaubern, die in dieser Zeit keine Schneeketten mit sich führen, kann unter Umständen die Einreise nach Ungarn verwehrt werden.

Tschechien: Seit dem 1. August 2011 gibt es in Tschechien eine allgemeine Winterreifenpflicht. Sie gilt vom 1. November bis 31. März. Befindet sich auf der Straße eine geschlossene Schneedecke, Eis oder Raureif oder kann aufgrund der Witterung mit einer derartigen Wettersituation gerechnet werden, sind Winterreifen vorgeschrieben. Fahrzeuge unter einem Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen müssen auf allen Rädern Winterreifen aufgezogen haben (Profiltiefe mindestens vier Millimeter), Fahrzeuge mit mehr als 3,5 Tonnen Gesamtgewicht auf allen Rädern der Antriebsachse (Profiltiefe mindestens sechs Millimeter). Schneeketten sind als Alternative zulässig.

Keine einheitliche europäische Regelung in Sicht
Eine europaweite Regelung zu Winterreifen gibt es bislang nicht. Jedoch hat die EU bereits 1992 definiert, wie ein M+S-Winterreifen auszusehen hat (Anh. II 92/23 EWG): Es handele sich dabei um „Reifen, bei denen das Profil der Lauffläche und die Struktur so konzipiert sind, dass sie vor allem in Matsch und frischem oder schmelzendem Schnee bessere Fahreigenschaften gewährleisten als normale Reifen. Das Profil der M+S-Reifen ist im Allgemeinen durch größere Profilrillen und/oder Stollen gekennzeichnet, die voneinander durch größere Zwischenräume getrennt sind, als dies bei normalen Reifen der Fall ist.“ Aktuelle Winterreifen sind nach dieser Definition eigentlich gar keine – schließlich sind sie mit ihrem asymmetrischen Profildesign und der aktuellen Lamellentechnologie eher filigran gestaltete Hightech-Verbindungen zwischen Auto und Fahrbahn. Auch die wichtige wintertaugliche Laufflächenmischung wird nicht erwähnt.

Aktueller Langzeittest

Ich teste aktuell den Michelin Alpin 5 und werde nach Abschluss dieses Dauertests hier berichten, welche Erfahrungen ich mit diesem neuen Premium-Winterreifen gemacht habe.

Mit dem neuen MICHELIN Alpin 5 hat der französische Reifenhersteller einen neuen Premium-Winterreifen für Kompakt- und Mittelklasse-Fahrzeuge auf den Markt gebracht. Das neue Modell soll für hohe Sicherheit und exzellenten Grip bei allen winterlichen Bedingungen sorgen. Dank des neu gestalteten Laufflächenprofils soll sich der MICHELIN Alpin 5 noch effizienter im Schnee verzahnen. Basis dafür ist das laufrichtungsgebundene Profil mit speziell gestalteten Profilblöcken, die durch die hohe Anzahl von Gripkanten für große Haftung und beruhigende Sicherheitsreserven sorgen soll. Zudem soll Wasser über seitliche Kanäle gut abfließen, was das Aquaplaning-Risiko deutlich verringern soll.

Die hohe Lamellendichte des MICHELIN Alpin 5 soll zusätzlich für zuverlässige Traktion auf Schnee sorgen. Der Alpin 5 soll deutlich  bessere Eigenschaften wie Traktion, Haftung und Lenkpräzision speziell bei niedrigen Temperaturen und wechselhaften, schwierigen Straßen-verhältnissen zeigen.

Winterratgeber 2012

Checkliste:  So wird Ihr  Auto winterfit

  • Vier Winterreifen vom Fachmann auswuchten und montieren lassen – jeder zusätzliche Millimeter Restprofil verbessert dabei grundsätzlich die Wintertauglichkeit.
  • Korrekten Luftdruck einstellen
  • Ersatzrad prüfen und bei Bedarf Luft nachfüllen
  • Ventilkappen überprüfen
  • Bremsflüssigkeit prüfen lassen
  • Alle Beleuchtungsfunktionen checken
  • Zustand der Batterie prüfen lassen
  • Kühlerfrostschutz kontrollieren und nachfüllen
  • Frostschutz für die Scheibenwaschanlage prüfen und nachfüllen
  • Scheibenwischerblätter säubern oder austauschen
  • Türschloss-Enteiser, Eiskratzer, Handfeger und Antibeschlagtuch besorgen
  • Türdichtungen mit Talkum bestäuben
  • Bei langen Fahrten Wolldecke und Thermoskanne als Stau-Vorsorge einpacken
  • Warnweste kontrollieren (in Österreich je eine pro Mitfahrer)
  • Schneeketten bereithalten – vor allem in Bergregionen
  • Das Aufziehen der Ketten vorher in Ruhe üben
  • Starthilfekabel und Taschenlampe einpacken