VW will von Winterkorn und Stadler Schadensersatz

Der Aufsichtsrat von Volkswagen will gegen den ehemaligen Konzernchef Prof. Dr. Martin Winterkorn und den früheren Audi-Vorstandsvorsitzenden Rupert Stadler Schadensersatzansprüche geltend machen. Damit soll ein Schlussstrich unter die seit Oktober 2015 laufenden Untersuchungen im Rahmen der Abgasmanipulation bei Dieselfahrzeugen gezogen werden.

Martin Winterkorn.
Martin Winterkorn

Das von der Rechtsanwaltskanzlei Gleiss Lutz erstellte Gutachten kommt zu dem Schluss, dass den beiden früheren Managern „fahrlässige Pflichtverletzungen“ vorgeworfen werden kann. Die Untersuchung erstreckte sich auf alle im maßgeblichen Zeitraum amtierenden Mitglieder des Vorstands. Dabei wurden nach Angaben von Volkswagen über 65 Petabyte Daten gesichert und insgesamt mehr als 480 Millionen Dokumente in Datenräume überführt. Davon wurden rund 1,6 Millionen Dateien als relevant betrachtet, gesichtet und überprüft sowie über 1550 Interviews und Vernehmungen geführt. Zudem wurden staatsanwaltschaftliche Ermittlungsakten, Berichte des US-Monitors sowie behördliche und gerichtliche Verfahren weltweit ausgewertet. Die jetzt abgeschlossene Untersuchung war die mit Abstand umfangreichste und aufwändigste Untersuchung in einem Unternehmen in der deutschen Wirtschaftsgeschichte.

Als Ergebnis steht nach Überzeugung des Aufsichtsrats fest, dass Winterkorn seine Sorgfaltspflichten als damaliger Vorsitzender des Vorstands der Volkswagen AG verletzt hat, indem er es in der Zeit ab dem 27. Juli 2015 unterließ, die Hintergründe des Einsatzes unzulässiger Softwarefunktionen in 2,0-Liter-TDI-Dieselmotoren, die in den Jahren 2009 bis 2015 im nordamerikanischen Markt vertrieben wurden, unverzüglich und umfassend aufzuklären. Außerdem habe er es unterlassen, dafür zu sorgen, dass in diesem Zusammenhang gestellte Fragen der US-amerikanischen Behörden umgehend wahrheitsgemäß und vollständig beantwortet werden.

Rupert Stadler



Rupert Stadler hat nach Überzeugung des Aufsichtsrats seine Sorgfaltspflichten verletzt, indem er es in der Zeit ab dem 21. September 2016 unterließ, dafür zu sorgen, dass von Audi entwickelte hubraumstärkere Dieselmotoren, die auch in EU-Fahrzeugen von Volkswagen und Porsche eingebaut wurden, auf unzulässige Softwarefunktionen untersucht werden.

Auch die Aufsichtsräte von Audi und Porsche haben sich mit der Untersuchung befasst. So werden den ehemaligen Audi-Vorständen Prof. Ulrich Hackenberg und Dr. Stefan Knirsch sowie dem früheren Porsche-Vorstand Wolfgang Hatz aktienrechtliche Sorgfaltspflichtverletzungen vorgeworfen. Sie sollen Schadensersatz auf Basis des Aktienrechts leisten. Zudem wurden bereits Ansprüche gegen den früheren VW-Markenvorstand Dr. Heinz-Jakob Neußer geltend gemacht. ampnet

Fotos: VW

YouTube

Mit dem Laden des Videos akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von YouTube.
Mehr erfahren

Video laden