Sonderparkplätze für E-Autos: Wer nicht lädt, wird abgeschleppt
Sonder-Privilegien light: Elektroauto-Fahrer dürfen nur dann auf gesondert ausgezeichneten Parkflächen mit Ladesäule parken, wenn sie ihren Stromer auch tatsächlich aufladen. Tun sie das nicht, darf das Fahrzeug abgeschleppt werden, wie ein Urteil des Amtsgerichtes Charlottenburg (Az. 227 C 76/16, noch nicht rechtskräftig) zeigt.
Im verhandelten Fall hatte ein Fahrer seinen Wagen auf einem Doppel-Parkplatz speziell für E-Mobile abgestellt, an dem per Halteverbotsschild ausschließlich elektrischen Autos das Parken während des Ladevorgangs gestattet war. Das aber war dem Fahrer nicht möglich, weil das einzige mit seinem Modell kompatible Kabel belegt war. Der Mann ließ das Auto dennoch dort stehen. Als er einige Stunden später zurückkehrte, war der Wagen abgeschleppt worden – in den Augen der Richter völlig zu Recht. Der Fahrer hatte er die Ausnahmeregelung für E-Fahrzeuge missbraucht, da das Parken ausdrücklich nur während des zeitintensiven Aufladens erlaubt war, erklären ARAG-Experten. Und so musste er die fälligen Abschleppkosten in Höhe von 150 Euro tragen. mid
Ähnliche Beiträge
2. August 2018
Skoda Karoq kommt im Trainingsanzug
Mit dem neuen Skoda Karoq Sportline stellt Skoda im Oktober auf der Paris Motor Show (4. bis 14. Oktober 2018) eine…
19. Februar 2017
Heiligs Blechle: Der Preis für alte VW steigt und steigt und steigt und…
In Massen hergestellte Automobile eignen sich erfahrungsgemäß schlecht als begehrte Sammelobjekte – es sei denn, sie…
12. April 2022
Kompaktes Maserati-SUV Grecale (2023) fischt im attraktiven Teich des Porsche Macan
Neuer Wind aus dem Haus Maserati Der Grecale ist da. Eigentlich sollte das kompakte Maserati SUV bereits im…
8. Juni 2020
Nun wird auch der Subaru Impreza zum e-Boxer
Nach Forester und XV führt Subaru sein Hybridsystem e-Boxer nun auch beim Impreza ein. Hier wie dort trifft ein 150 PS…








