Rechtzeitig mit dem Camper zur Gasprüfung

Die Prüfpflichten für Flüssiggas-Anlagen in Wohnwagen und Reisemobilen sind keine Schikane, sondern eine lebensnotwendige Selbstverständlichkeit. Nur: Daran denken muss man – und zwar rechtzeitig.

Der Start in die Camping-Saison ist der ideale Anlass, um sich über das Datum der nächsten Prüfung schlau zu machen. „Spätestens alle zwei Jahre muss sich ein ausgebildeter Sachverständiger davon überzeugen, dass die Flüssiggas-Anlage an Bord keine Mängel aufweist“, heißt es beim Deutschen Verband Flüssiggas (DVFG) .

Aber auch wenn Änderungen an der Gasanlage vorgenommen wurden, also etwa ein Gasgerät ausgetauscht wurde, muss ein Sachkundiger hinzugezogen werden. Was stolze Neubesitzer eines Wohnmobils oder Caravans wissen müssen: Liegt ihrem Fahrzeug keine Herstellerbescheinigung bei, dass die Flüssiggas-Anlage gemäß der Norm DIN EN 1949 eingebaut wurde, müssen auch sie vor der ersten Inbetriebnahme zum Sachverständigen.

Der nächste Spezialist ist online unter www.gaspruefung-wohnwagen-wohnmobile.de zu finden. mid