Rechtzeitig mit dem Camper zur Gasprüfung
Die Prüfpflichten für Flüssiggas-Anlagen in Wohnwagen und Reisemobilen sind keine Schikane, sondern eine lebensnotwendige Selbstverständlichkeit. Nur: Daran denken muss man – und zwar rechtzeitig.
Der Start in die Camping-Saison ist der ideale Anlass, um sich über das Datum der nächsten Prüfung schlau zu machen. „Spätestens alle zwei Jahre muss sich ein ausgebildeter Sachverständiger davon überzeugen, dass die Flüssiggas-Anlage an Bord keine Mängel aufweist“, heißt es beim Deutschen Verband Flüssiggas (DVFG) .
Aber auch wenn Änderungen an der Gasanlage vorgenommen wurden, also etwa ein Gasgerät ausgetauscht wurde, muss ein Sachkundiger hinzugezogen werden. Was stolze Neubesitzer eines Wohnmobils oder Caravans wissen müssen: Liegt ihrem Fahrzeug keine Herstellerbescheinigung bei, dass die Flüssiggas-Anlage gemäß der Norm DIN EN 1949 eingebaut wurde, müssen auch sie vor der ersten Inbetriebnahme zum Sachverständigen.
Der nächste Spezialist ist online unter www.gaspruefung-wohnwagen-wohnmobile.de zu finden. mid
Ähnliche Beiträge
9. November 2023
Renault macht mit erstem Bild auf den neuen Master neugierig
Renault will mit der Silhouette auf die Neuauflage des Masters, der auf der Nutzfahrzeug-Fachmesse „Solutrans“ vom 21.…
6. Juni 2018
Opel Combo Life bestellbar ab 19.995 Euro
Ab sofort ist der Opel Combo Life bestellbar, ein Personenwagen mit viel Platz dank neuer Architektur, flexibler…
22. Juni 2015
Der BMW X5 eDrive – Benzinmotor und Elektromotor in kongenialer Verbindung
Es gibt Märkte auf dieser Welt, die mögen Dieselantriebe nicht. Wer trotzdem ein großes SUV fahren, dynamisch unterwegs…
28. Februar 2017
Alpine: Die Katze ist aus dem Sack
Lange haben Sportwagen-Fans auf die finale Gestalt der neuen Alpine gewartet. Jetzt hat der Hersteller erste Bilder des…
26. August 2023
Caravan Salon (2023)- Panama bringt zwei neue Wohn-Vans auf Peugeot Traveller Basis
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von YouTube. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr Informationen






