Mietwagen bei Übernahme unter die Lupe nehmen
Bei einem gemieteten Fahrzeug dagegen können unangenehme Verstrickungen drohen. Denn oft differieren bei der Rückgabe die Ansichten von Mieter und Vermieter über den ursprünglichen Zustand des Leihobjekts bei der Übernahme. Um beide Seiten, Mieter und Vermieter, abzusichern, sollten sie das Mietfahrzeug bei der Ausgabe gemeinsam genau in Augenschein nehmen und alle möglichen Mängel in einem Übergabeprotokoll detailliert auflisten. Am Ende des Mietverhältnisses ist es ein großer Vorteil, wenn in dem Übergabeprotokoll auch kleine Schäden an dem Mietobjekt vermerkt wurden. Sonst kann der Mieter nämlich schnell für Beschädigungen haftbar gemacht werden, die er gar nicht zu verantworten hat.
Zunächst wird das Äußere des Fahrzeugs auf Mängel untersucht: Kratzer im Lack, Beulen im Blech, Spuren von unerwünschtem Kontakt der Alufelgen mit Bordsteinen, nicht intakte Beleuchtung und versehrte Verglasung. Das sind alles Punkte, die beim Übernahmecheck schriftlich festzuhalten sind. Insbesondere die Frontscheibe des Autos sollte man kritisch in Augenschein nehmen, da sich hier zunächst scheinbar kleinste Schäden leicht zu erheblichen finanziellen Folgekosten auswachsen können.
Im Wageninneren sollten die Innenverkleidung, die Sitze, das Armaturenbrett, das Radio und gegebenenfalls Navigationsgerät überprüft werden. Am besten hält man vorhandene Schäden auch im Bild fest, möglichst mit Datums- und Zeitangabe.
Wer sich gegen mögliche Probleme umfassend absichern will, dem sei bei der Anmietung der Abschluss einer Vollkaskoversicherung empfohlen, mit einer möglichst geringen Selbstbeteiligung. In jedem Fall ist es ratsam, das Mietobjekt während der Geschäftszeiten des Vermieters zurückzugeben. Denn nur so erhält man nach einer gemeinsamen Inspektion des Fahrzeugs gleich die schriftliche Bestätigung, dass es unbeschädigt zurückgegeben wurde.
Foto: Nele Korn
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