Ladestrom-Abrechnung wird transparenter
Elektromobilität ist ein hochrelevantes Thema – Elektro-Autos sind aber bislang noch keine Selbstläufer. Wesentliche Punkte für eine Akzeptanzsteigerung wären neben dem weiteren Ausbau der öffentlichen Lademöglichkeiten auch einfachere, transparente Abrechnungen – die nun zum 1. April kommen. Natürlich kann ein Elektroauto daheim „über Nacht“ an jeder Schuko-Steckdose mit 230 Volt geladen werden. Effizienter ist schon eine Wallbox, bei der sich an den Dreiphasen-Wechselstrom mit 400 Volt Ladeleistungen von 11 Kilowatt (kW) bei 16 Ampere (A) oder bis zu 22 kW bei 32A erzielen lassen. In beiden Fällen werden die Kosten für den geladenen Fahr-Strom zwar nicht explizit ausgewiesen – sind jedoch bekannt und stecken in der häuslichen Stromrechnung bzw. gehen vom Ertrag einer Photovoltaik-Anlage ab.
Wer aber ohne heimischen Ladeanschluss oder etwas großräumiger bzw. länger unterwegs ist, der kommt ohne öffentliche Ladesäulen nicht aus. Normale AC-Ladesäulen haben mindestens den europaweit normierten Stecker des Typ 2 und ihr dreiphasiger Wechselstrom wird durch das Ladegerät in Gleichstrom umgewandelt. Bei „schnellen“ DC-Ladesäulen – nur jede Zehnte der aktuell 14.000 in Deutschland vorhandenen Strom-Tankstellen – wandelt ein leistungsstarker Gleichrichter den Wechselstrom aus dem Stromnetz in Gleichstrom um. Der fließt dann direkt in den Akku und mit einer Leistungsspanne von 24 kW bis zu (künftig) 350 kW erzielt man deutlich kürzere Ladezeiten. Die Dauer eines Ladevorgangs hängt von der maximalen Ladeleistung (kW) und der Batteriekapazität (kWh) ab. Teilt man die Kapazität durch die Ladeleistung, ergibt sich die ungefähre Ladedauer in Stunden.
Der tatsächliche Ladevorgang dauert aber meist ein wenig länger, da die Ladeleistung mit steigendem „Füllstand“ reduziert wird. Die halbe Ladung (von 30 bis 80 Prozent) einer 35 kWh-Batterie (z.B. im VW e-Golf) dauert so bei 22 kW etwa 35 Minuten. Abgerechnet wird der bezogene Ladestrom, wenn er nicht kostenlos ist, bisher ausschließlich nach Ladezeit – bei der Telekom zum Beispiel 2,0 bis 6,0 Cent/Minute – oder pro Ladevorgang – zum Beispiel beim Charge&Fuel Card Tarifmodell von Volkswagen mit AC Wechselstrom 5,90 Euro und mit DC Gleichstrom 8,40 Euro pro Ladevorgang oder bei Innogy an DC-Stationen 6,95 Euro für Vertragskunden und 7,95 Euro für spontanes Laden per Direct Payment.

Abhängig von Ladeleistung, Batteriekapazität und jeweiligem „Füllstand“ ergeben sich so unterschiedliche Preise für die Kilowattstunde – die der Kunde dann erst später in der Abrechnung ermitteln kann. Die Bezahlmöglichkeiten an öffentlichen Stromtankstellen variieren dabei je nach Modell und funktionieren mittels Vertrag bei einem Mobilitätsanbieter, über eine Kundenkarte (von der es in Deutschland etwa 300 gibt), mit einer Grundgebühr oder per Prepaid-Karte. Künftig sollen auch (wieder) Bargeld, webbasiertes Bezahlen per Smartphone, Kreditkarten, Online-Bezahldienste wie PayPal, Giropay oder Paydirect und Sofortüberweisung möglich sein. Eichrecht und Preisangabenverordnung bringen nun ab dem 1. April 2019 den Verbrauchern mehr Sicherheit und Transparenz bei der Abrechnung, denn der Strom muss dann nach Kilowattstunden gemessen werden.
Eichrechtskonformität verlangt, dass die Messgeräte die Ergebnisse dem jeweiligen Ladevorgang zuordnen, in geeigneter Form darstellen und gegen Verfälschung absichern. Zusätzlich müssen die Messergebnisse prüfbar sein. Somit ist in der Zukunft gewährleistet, dass Kunden genau das bezahlen was Sie tatsächlich geladen haben und dies auch nachvollziehen können. Die Preise werden dadurch zwar etwas übersichtlicher, im Ergebnis aber kaum günstiger. Wenn aus „Telekom Ladestrom“ nun „Get Charge“ wird, fallen weiterhin an 13.400 öffentlichen Ladepunkten keine monatliche Grundgebühr und kein Mindestumsatz an – aber nur an 5.000 Ladepunkten bei den „bevorzugten Partnern“ Allego, Fastned, Innogy, Ionity, ComfortCharge, ChargeCloud, Bosch, Digital Energy Solutions (DES), LastMileSolutions, Stadtwerke Lindau, Enio und EVH gelten als Preis pro Kilowattstunde 0,29 Euro für Wechselstrom und 0,39 Euro für Gleichstrom. An allen anderen Ladepunkten, z.B.bei chargeIT, DB Energie, EnBW, has.to.be, inno2grid, Ladenetz und Plug’n Charge, kostet Normal- oder Schnellladen künftig einheitlich 0,89 Euro pro Kilowattstunde. mid
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