Hund an Bord: Im Sommer droht der Hitzetod
Ein Tier leidet Qualen in einem geparkten Auto, auf das die Sonne knallt. Die Hitzebelastung kann tödlich enden. Lebensretter die dann die Scheibe eines fremden Autos einschlagen, können vor Gericht gute Karten haben. Jeder, der ein Tier vor dem drohenden Hitzetod rettet, ist rechtlich auf der sicheren Seite, erklären die ARAG-Experten.
Nicht nur das Strafgesetzbuch (StGB, § 34) rechtfertigt, eine Gefahr (auch für Tiere) auf „Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut“ mit angemessenen Mitteln abzuwehren. Auch das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) steht dem Tierretter mit dem Notstandsparagrafen (§ 228) zur Seite: „Wer eine fremde Sache beschädigt oder zerstört, um eine durch sie drohende Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht widerrechtlich“, heißt es dort klipp und klar.
Ratsam ist es auch, das rettende Handeln mit Fotos festzuhalten. Wichtig ist zudem, dem Tier nach der Befreiung Wasser zu geben. Sollte das Tier bewusstlos sein, muss es in eine stabile Seitenlage gebracht und die Tierrettung angerufen werden. mid
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