Geblitzt? So können Sie ein Bußgeld vermeiden

Im Straßenverkehr geblitzt? So können Sie ein Bußgeld vermeiden

Wer gegen das Tempolimit verstößt und dabei geblitzt wird, muss auf Post von der Bußgeldstelle zumeist nicht lange warten. Ein Bußgeld, Punkte in Flensburg oder sogar Fahrverbot können die Folge sein. Doch nicht immer sind Blitzer-Messungen fehlerlos. Mit Geblitzt.de können Sie die Vorwürfe in einem Bußgeldverfahren professionell prüfen lassen und Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog verhindern.

Wenn der Geschwindigkeitsrausch zur Kostenfalle wird

Die in Deutschland verhängten Bußgelder für Geschwindigkeitsverstöße sind kein Pappenstiel. So wird ein innerörtliches Vergehen mit dem Pkw oder Motorrad bei mehr als 70 km/h über dem Tempolimit mit 800 Euro, zwei Punkten im Fahreignungsregister und einem dreimonatigen Fahrverbot bestraft. Lkw und Kraftomnibusse müssen bereits bei über 60 km/h zu viel mit 950 Euro rechnen. Auch hier gibt es zwei Punkte und ein Fahrverbot von drei Monaten, das besonders für Berufskraftfahrer fatale Konsequenzen haben kann.

Doch auch vermeintlich kleinere Verstöße bleiben nicht folgenlos. Pkw- und Motorradfahrer, die innerorts mit einer Überschreitung von 21 – 25 km/h geblitzt worden sind, werden mit einem Bußgeld in Höhe von 115 Euro zur Kasse gebeten. Ein Punkt in Flensburg gibt es on top. Außerhalb geschlossener Ortschaften fallen die Strafen in der Regel milder aus, doch auch in diesem Fall schlagen neben dem Punkt immerhin noch eine Geldbuße von 100 Euro zu Buche.

Fehlerquellen bei Geschwindigkeitsmessungen

Doch wer einen Bußgeldbescheid in den Händen hält, hat nicht zwangsläufig gegen das Gesetz verstoßen. Nicht selten kommt es vor, dass im Zuge einer Prüfung der Vorwürfe fehlerhafte Messungen festgestellt werden. So muss zum Beispiel sichergestellt sein, dass die Messbeamten eine entsprechende Schulung erhalten haben. Außerdem sollten Blitzer regelmäßig gewartet und ordnungsgemäß geeicht sein.

Darüber hinaus darf ein Messgerät nicht an jedem beliebigen Ort positioniert werden. Andernfalls könnte es zu einer Verfälschung der Messergebnisse kommen. Wie etwa beim Aufstellen des Messgerätes auf unebenem Untergrund oder wenn die Beamten den Blitzer hinter Zweigen und Büschen verstecken. Wird von der gegenüberliegenden Straßenseite geblitzt, sollte im Nachhinein überprüft werden, ob das Gerät tatsächlich im korrekten Winkel zur Fahrbahn aufgestellt worden ist.

Übrigens: Der Bußgeldbescheid kann auch formale Mängel aufweisen, die im Zuge einer Anfechtung der Vorwürfe zumindest in den Blick genommen werden sollten. Dazu gehören ein falsches Aktenzeichen, ungenaue Angaben zu den Personalien des Fahrers sowie zu Tatzeitpunkt- und Ort des Verstoßes und eine fehlende Rechtsbehelfsbelehrung. Ebenso ist zu prüfen, ob das Blitzerfoto überhaupt aussagekräftig genug ist.

Wetterfühlige Messgeräte

Auch äußere Faktoren spielen bei der Bewertung von Bußgeldvorwürfen eine in manchen Fällen wesentliche Rolle. So können beeinträchtigende Wetter- und Witterungsverhältnisse wie Nebel, Regen, Schnee und Eis dem Blitzer in puncto Genauigkeit ein Schnippchen schlagen. Zudem gilt in Deutschland der sogenannte Sichtbarkeitsgrundsatz. Wenn der Fahrer aufgrund eines zugeschneiten oder anderweitig verdeckten Tempolimit-Schildes nicht mehr erkennen kann, wie viel km/h er auf dem Tacho haben darf, kann dieser Umstand in einem Bußgeldverfahren zu seinen Gunsten ausgelegt werden. 

Weitere Verkehrsverstöße mit Einspruchspotenzial

Neben Geschwindigkeitsvergehen gibt es eine große Bandbreite anderer Verstöße, die im Straßenverkehr geahndet werden. Dazu gehören Rotlicht-, Abstands-, Überhol- und Handyvergehen. Auch hier sind hohe Bußgelder, Punkte und Fahrerbote möglich. Dennoch hält – wie bei Geschwindigkeitsverstößen – nicht jeder Bußgeldvorwurf einer juristischen Prüfung stand. 

So muss etwa die Ahndung des Fahrens über eine rote Ampel auf einer exakten Messung basieren und nicht etwa auf der vagen Schätzung eines Polizeibeamten. Auch bei einem Handyverstoß sollte – wenn nicht durch ein Blitzerfoto eindeutig belegt – die Zeugenaussage des Polizisten nachvollziehbar sein. Bei Abstands- und Überholverstößen gilt unter anderem zu prüfen, ob die Messung aufgrund einer möglicherweise unübersichtlichen Verkehrssituation als rechtlich einwandfrei zu beurteilen ist.

Bußgeldvorwürfe stets über Geblitzt.de prüfen lassen

Bei Geblitzt.de arbeitet die CODUKA GmbH eng mit großen Anwaltskanzleien zusammen und ermöglicht es Betroffenen, sich gegen Bußgelder, Punkte und Fahrverbote zu wehren.

Rechtsschutzversicherungen übernehmen die Kosten eines vollständigen Leistungsspektrums unserer Partnerkanzleien. Ohne eine vorhandene Rechtsschutzversicherung übernimmt die CODUKA GmbH als Prozessfinanzierer die Kosten der Prüfung der Bußgeldvorwürfe und auch die Selbstbeteiligung Ihrer Rechtsschutzversicherung.

Täglich erreicht das Geblitzt.de-Team eine Flut von Anfragen. 12 % der betreuten Fälle werden eingestellt, bei weiteren 35 % besteht die Möglichkeit einer Strafreduzierung.

 

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