Automatik-Führerschein soll vollwertig werden
Renate Bartelt-Lehrfeld, Referatsleiterin im Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI), stellte in der vorigen Woche in Aussicht, dass Fahrschüler zukünftig im Anschluss an die Automatikprüfung die Möglichkeit haben, sich zusätzlich an einem Schaltgetriebe-Fahrzeug testen zu lassen. Diese Neuerung gab sie beim Fahrschulforum der Moving Road Safety Association e.V. am Schwielowsee bekannt.
Die Änderung würde bedeuten, dass keine erneute Fahrerlaubnis Prüfung notwendig wäre. Bartelt-Lehrfeld habe dies nach eigenen Aussagen von der EU-Kommission telefonisch mitgeteilt bekommen. Das Fahrtraining könne auf diese Weise vermehrt auf Automatik-Modellen stattfinden und Fahrschüler besser auf das Bedienen von Elektroautos vorbereitet werden, so Bartelt-Lehrfeld.
Bisher waren Fahrschüler, die ihre Prüfung auf einem Automatik-Getriebe ablegten, nicht für das Fahren von Fahrzeugen mit Schaltgetriebe zugelassen. Sollte die Regelung in Kraft treten, könnte ein ergänzender Schaltgetriebe-Test von einer staatlich zugelassenen Stelle, wie der Fahrschule, abgenommen werden.
Der Schüler bekomme dann direkt den Führerschein ohne den Eintrag, der ihnen das Fahren von Schaltgetriebe-Fahrzeugen untersagt. Wenn er die Prüfung lieber etwas später ablegen wolle, bekäme er zunächst den vorläufigen Nachweis der Fahrerlaubnis mit dem Automatik-Eintrag.
Fahrschulen könnten so ihre Fuhrparks optimieren und der steigenden Nachfrage nach einer Ausbildung auf modernen automatikgetriebenen Fahrzeugen nachkommen, hieß es seitens der Referatsleiterin des BMVI. ampnet
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