Automobilindustrie begrüßt neue Steueregel für E-Dienstwagen
Die Bunderegierung hat beschlossen, elektrische Dienstwagen steuerlich zu begünstigen. In den Jahren 2019 und 2020 soll bei batterieelektrischen (BEV) oder Plug-in-Fahrzeugen (PHEV) nur noch der halbe Wagenwert zur Berechnung der Steuer angesetzt werden. Heute muss jeder Dienstwagennutzer monatlich ein Prozent des Rechnungswerts seines Dienstwagens als Einkommen versteuern. Mit dieser Entscheidung setzt die Bundesregierung den Koalitionsvertrag zur Firmenwagenbesteuerung um.
Der Verband der Automobilindustrie (VDA) sieht diese Maßnahme als guten Beitrag zum Markthochlauf der Elektromobilität in Deutschland. Firmenwagen machen – laut VDA – heute schon 44 Prozent aller E-Neuzulassungen aus. Die Gesetzesänderung werde gerade zu einer Zeit relevant, in der viele neue Modelle zur Verfügung stehen.
Im ersten Halbjahr 2018 sind die Neuzulassungszahlen von BEV und PHEV um 51 Prozent auf rund 34 000 Einheiten gestiegen. Der Marktanteil deutscher Konzernmarken stieg auf 66 Prozent (1. Halbjahr 2017: 61 Prozent). ampnet
Ähnliche Beiträge
Ähnliche Beiträge
9. November 2015
Der neue Kia Optima II – Die koreanische Limousine ist gewachsen!
Die neue Limousine des südkoreanischen Autobauers Kia läuft ab Januar 2016 vom Band. Der neue Optima besticht durch…
21. Juni 2019
Crosscamp: Hymer bringt den California-Jäger
Der neue VW California-Jäger Mit der Marke Crosscamp möchte die Hymer-Gruppe den seit jeher in…
2. Februar 2019
Škoda Octavia Combi G-TEC: Bis zu 480 Kilometer Reichweite im Erdgasmodus
Der Škoda Octavia Combi 1,5 TSI G-TEC ist ab sofort mit neuem, leistungsstärkeren 1,5 TSI-Motor mit 96 kW (130 PS)…