Auch bei gelber Ampel muss angehalten werden
Nach wie vor werden rote Ampeln nicht immer ganz ernstgenommen. Das gilt für Fußgänger und Radfahrer, aber auch Autofahrer gleichermaßen. Da Verstöße jedoch schwerwiegende bis tödliche Folgen haben können, ahndet der Gesetzgeber Fehlverhalten streng. Beim Überfahren einer roten Ampel mit Gefährdung oder Sachbeschädigung können neben einer saftigen Geldstrafe auch Führerscheinentzug und eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren drohen. Im günstigsten Fall kommt ein Rotlichtsünder mit einer Geldbuße von 90 Euro und einem Punkt im Flensburger Zentralregister davon.
Häufig gibt es schon Diskussionen bei der Frage, wann eine Gelb zeigende Ampel noch passiert werden darf. Zu diesem Thema gibt es unterschiedliche Meinungen, aber Fakt ist nur eins: Grundsätzlich ist das Überqueren einer gelben Ampel ebenfalls nicht erlaubt. Verstöße gegen diese Regel können mit einem Verwarngeld geahndet werden – vorausgesetzt der Fahrer hätte noch rechtzeitig gefahrlos bremsen können. Das wäre zum Beispiel dann nicht der Fall, wenn etwa das nachfolgende Fahrzeug so dicht auffährt, dass es bei einem heftigen Bremsmanöver zu einem Unfall gekommen wäre. Den hätte allerdings der Hintermann wegen mangelnden Sicherheitsabstands zu verantworten.
Ungeachtet dessen ordnet die Straßenverkehrsordnung prinzipiell an, auch vor einer Ampel in der Gelbphase anzuhalten. Zu den in Zusammenhang mit gelben Ampeln häufig zitierten Zeit-Abstand-Relationen, innerhalb derer man auch bei Gelb noch passieren dürfen soll, ist festzuhalten: Eine Gelbphase hält bei vorgeschriebenem Tempo 50 km/h in der Regel drei Sekunden lang an. Bei erlaubten 60 km/h verlängert sich die Gelbphase auf vier und bei 70 km/h auf fünf Sekunden. Damit soll Autofahrern, die sich an die Geschwindigkeitsbegrenzung halten, ermöglicht sein, rechtzeitig vor der Ampel stoppen zu können.
Unsicher reagieren etliche Autofahrer auch immer noch auf den grünen Pfeil, der an manchen Ampeln das Rechtsabbiegen trotz Rotlicht erlaubt. Hier hat der Fahrer anzuhalten und sich zu vergewissern, ob anderem Verkehr Vorfahrt einzuräumen ist. Erst nach dem Stopp darf die rote Ampel passiert werden. Wer vor dem Abbiegen nicht hält, riskiert ein Bußgeld von 70 Euro und einen Punkt in Flensburg.
Deutlich mehr kostet es, eine rote Ampel ohne Grünpfeil zu passieren. Die Strafe dafür ist gestaffelt, je nachdem wie lange die Ampel beim Überfahren schon Rot zeigte. Geschieht dies innerhalb einer Sekunde, sind wenigstens 90 Euro und ein Punkt in Flensburg fällig, wenn man erwischt wird. Gehen mit dem Missachten des Rotlichts innerhalb dieser Zeitspanne eine Gefährdung oder Sachbeschädigung einher, erhöht sich die Buße bis auf 240 Euro zuzüglich eines möglichen Fahrverbots und Eintrags ins Verkehrszentralregister. Deutlich teurer wird ein sogenannter „qualifizierter“ Rotlichtverstoß, der vorliegt, wenn eine Ampel schon länger als eine Sekunde Rot zeigte. Ein solches Vergehen kann bis zu 360 Euro kosten, gegebenenfalls zuzüglich Führerscheinentzug und Freiheitsstrafe.
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