Nachhaltig und uneingeschränkt unterwegs: Alternative Fortbewegungsmethoden in der Stadt

Autos sind als Mobilitätsgarant für viele unverzichtbar. Dennoch besteht der Wunsch nach uneingeschränkter Freiheit und Nachhaltigkeit. Wer auch in den schlecht erreichbaren Winkeln von Städten mobil sein will, braucht alternative Lösungen. Mit E-Skateboards, Longboards und Co. lösen sich die Grenzen der gewohnten Mobilität auf. Ein Einblick in die Welt der kleinen Stars der City.

Skateboards, E-Skateboards & Longboards

Für die Sportlichen ist das klassische Skateboard eine Überlegung wert. Es ist ideal für Kurzstrecken und ein Muss für alle, die gerne Tricks machen. Enge Gassen sind mit diesem Fortbewegungsmittel kein Hindernis. Nachteil: Nutzer kommen teilweise ordentlich ins Schwitzen, um voranzukommen. Für die Fahrt zum Arbeitsplatz nicht gerade vorteilhaft. Schließlich will niemand mit Schweißrändern unter den Armen in den Tag starten.

Strenge Regeln durch die eKFV

Eine komfortable Alternative sind E-Skateboards. Zwar eignen auch die Skateboards mit Elektroantrieb eher für kurze Strecken, entlasten den Fahrer aber beim Kraftaufwand. E-Skateboards sind kompakt, relativ leicht, wendig und bereiten jede Menge Fahrspaß. Vor der Anschaffung müssen sich Interessenten allerdings sorgfältig mit der Legalität dieser Flitzer beschäftigen. Weil E-Skateboards motorisiert sind und in der Regel schneller als sechs km/h fahren, gelten sie auf deutschen Straßen als Kraftfahrzeug. Eine offizielle Zulassung für das Fahren auf Straßen gibt es bislang nicht, weshalb die Verwendung nur auf dem Privatgelände erlaubt ist. Es gibt jedoch Hoffnung: Die ersten Angebote mit Betriebserlaubnis sind inzwischen auf dem Markt. Hersteller Volteboard ist es gelungen ein Modell (GTX4) zu entwickeln, das den Anforderungen der neuen Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) gerecht wird und am Straßenverkehr teilnehmen darf. Das Verbraucherportal skateboard.org warnt im Rahmen eines Ratgebers zum E-Skateboard jedoch auch hier: „Auf der Straße sind auch E-Skateboards mit eigentlicher Straßenzulassung nicht grundsätzlich erlaubt.“ Die Höchstgeschwindigkeit ist einer der entscheidenden Faktoren. In der eKFV ist klar geregelt, dass Modelle mit elektrischem Antrieb und einer Höchstgeschwindigkeit zwischen 6 und 20 km/h als Elektrokleinfahrzeuge gelten und der Verordnung unterliegen. Besitzer müssen sowohl eine Haftpflichtversicherung als auch einen Mofa-Führerschein (Minimum) und ein Kennzeichen vorweisen können. 

der-Autotester

GTX4: Longboard statt Skateboard

Wie der Heise-Zeitschriften-Verlag in der Kategorie Autos unter heise.de zum ersten legalen E-Skateboard erläutert, erinnert das GTX4 an einen E-Scooter, welche bei Erarbeitung der eKFV zunächst im Fokus standen. „Es hat die vorgeschriebene Lenkstange, das Licht und den beleuchteten Kennzeichenhalter am Heck“, so heise online. Auch eine Fahrradklingel ist vorhanden. Das GTX4 von Volteboard ist allerdings kein E-Skateboard, sondern ein E-Longboard. Für Branchenkenner ein wesentlicher Unterschied. Longboards zeichnen sich durch mehr Länge und größere Rollen aus. Sie sind weniger anfällig für Steine, auch für größere Strecken geeignet und erzeugen ein besonders entspanntes Fahrgefühl. E-Longboards eignen sich sogar für Einsteiger. Die Lenkstange, die bei Longboards ohne E-Motor fehlt, gibt Unerfahrenen zusätzlich Sicherheit. Einen Eindruck zum GTX4 und dem damit verbundenen Fahrspaß in der City vermittelt der Hersteller im Video:

E-Scooter – alltagstaugliche Flitzer

Während der sichere Umgang mit Skateboards und Longboards Übung erfordert, ist das Steuern eines Tretrollers ein Kinderspiel. Festhalten, mit einem Fuß abstoßen und schon kann es losgehen. Um die Schwitzthematik auch hier aus der Welt zu schaffen, sind E-Scooter das Objekt der Begierde. Kommt das Gefährt ins Rollen, wird mit einem Gashebel beschleunigt. Das Bremsen erfolgt meist über Handbremsen. Die Steuerung ist ungemein simpel und selbsterklärend. 

Da auch hier die eKFV greift, ist bei spätestens 20 km/h Schluss. Mit E-Scooter sind Akku-Kapazitäten für Strecken von rund 20 Kilometern keine Seltenheit. Auch diese Reichweite macht die elektrischen Tretroller beliebt. Nachteilig ist das verhältnismäßig hohe Eigengewicht. Teilweise muss mit 20 Kilogramm gerechnet werden. Das ansonsten praktische Tragen von Tretrollern für kurze Zwischenstopps in Bus, Bahn oder Geschäften klappt deshalb mit der E-Variante nur bedingt bequem.

E-Einrad – keine Zulassung für den Straßenverkehr

Wer sich an das Einradfahren traut, findet womöglich am Monowheel Gefallen. Zunächst ein Trend aus den USA, inzwischen hierzulande häufiger zu sehen. Das elektrisch betriebene Einrad ist tragbar und erlaubt minimalistische Mobilität. Damit Nutzer das Gleichgewicht nicht verlieren, sind einige E-Einräder selbstbalancierend gestaltet. Leider sind öffentliche Straßen und Wege keine Option. Die E-Einräder fahren schneller als sechs km/h und bräuchten laut Straßenverkehrszulassungsordnung diverse Elemente wie Lenker und Beleuchtung, was sie nicht vorweisen können. Die Nutzung von Monowheels ist nur auf abgegrenzten nichtöffentlichen Bereichen erlaubt. 

Auf das klassische Fahrrad gehen wir an dieser Stelle nicht näher ein. Dass es sich beim Drahtesel um die nachhaltige Alternative Nr. 1 zum Auto handelt, ist selbsterklärend. Fahrräder sind unvergleichlich praktisch, weil sie uns in vielerlei Hinsicht entlasten. Sie bringen nicht nur preiswert von A nach B, sie helfen außerdem Einkäufe nach Hause zu transportieren, uns fit zu halten und unseren Bewegungsapparat zu schonen. Punktabzug gibt es im Vergleich zu E-Skateboard und Co. bei Größe und Gewicht. Die meisten Fahrräder packt man sich nicht einfach schnell unter den Arm, um in seine Wohnung im 4. Stock oder zum Arbeitsplatz zu gelangen. Das Fahrrad braucht einen Abstellplatz und bringt damit Herausforderungen in Sachen Diebstahlschutz mit sich.

Quelle Bilder 1-2: JayMantri / Fullstoppr – Pixabay

YouTube

Mit dem Laden des Videos akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von YouTube.
Mehr erfahren

Video laden