Was ändert sich 2017 für Autofahrer?
Auch 2017 bringt – wie jedes neue Jahr – einige Änderungen mit sich, natürlich auch für die deutschen Autofahrer. „Mobil in Deutschland“ stellte neue Vorschriften, neue Sanktionen bei Verstößen gegen sie und höhere Kosten für die Autofahrer zusammen. Dabei wird eines rasch deutlich: Das Autofahrer wird mal wieder teurer.
Bereits für den Führerschein muss man zukünftig tiefer in die Tasche greifen. Das Erlangen einer Fahrerlaubnis wird ab nächstem Jahr durch eine Verordnung des Bundesministeriums deutlich teurer. Konkret werden dabei die Prüfungskosten der theoretischen und praktischen Prüfungen erhöht. Die theoretische Prüfung kostet künftig 11,90 Euro statt wie bisher elf Euro. Für die inzwischen übliche Prüfung am Computer werden 10,60 Euro fällig. Die praktische Pkw-Prüfung soll 91,50 Euro kosten. Die praktische Motorrad-Prüfung verteuert sich auf 121,38 Euro.
Eine ordentliche Erhöhung ist auch bei den Preisen für die Hauptuntersuchung geplant, die alle zwei Jahre fällig ist. Hier sollen die Gebühren von bisher 35 Euro auf 54,86 Euro steigen. Grund dafür ist, dass die Emissionsmessung bei AU-pflichtigen Fahrzeugen wieder am Endrohr vorgenommen werden sollen. Die Messungen bei On-Board-Diagnosen sollen nicht zuverlässig genug sein.
Dass die Ablenkung durch das Mobiltelefon am Steuer zunehmend eine Gefahr für die Verkehrssicherheit bedeutet, ist bekannt. Der Bundesverkehrsminister und die Länder sehen hier verstärkt Handlungsbedarf. Deswegen wird das Telefonieren ohne Freisprecheinrichtung am Steuer ab 2017 mit nun 100 Euro statt bisher 60 Euro bestraft. Zudem soll die Vorschrift der Straßenverkehrsordnung nun auch auf die Nutzung von Tablets, E-Book-Reader und Videobrillen erweitert werden.
Die Benzinpreise werden im kommenden Jahr weiter steigen. Nach einem für die Autofahrer günstigen Jahr haben sich die großen Ölstaaten auf eine Reduzierung der Fördermenge geeinigt. Diese Verknappung soll die Ölpreise wohl wieder spürbar anheben. Erste Anzeichen bemerkt man bereits jetzt zum Jahreswechsel. Vorbei ist wohl die Zeit, wo der Liter Diesel zum Teil unter einem Euro zu bekommen war. Allerdings hängt der Kraftstoffpreis nur indirekt mit dem Rohölpreis zusammen. Der Einfluss der Börse in Rotterdam ist größer, wie wir erleben mussten, als die Amerikaner angesichts eines großen Mangels an Raffineriekapazität den europäischen Kraftstoffmarkt leerkauften und so die Preise für Benzin und Diesel hier in die Höhe trieben.
Neu ab 2017 ist auch eine geänderte Ampel-Regelung für Fahrradfahrer. Während für die bisher die Fußgänger-Ampeln galten, haben Fahrradfahrer ab 2017 „die Lichtzeichen für den Fahrverkehr zu beachten“ (Paragraf 37 Abs. 2 Satz 6 StVO). Das heißt, dass Fahrradfahrer zukünftig auf die Ampeln für die Autos achten müssen und nicht mehr auf die Lichtzeichen für Fußgänger. Auf eigenen Radwegen gelten natürlich die eigenen Lichtzeichen für den Radverkehr.
Ab 2017 wird es ein neues Schild auf einigen Radwegen geben: „E-Bikes erlaubt“. Gemeint sind damit nicht sogenannte Pedelecs, also Elektrofahrräder mit einer Tretunterstützung bis 25 km/h. Die sind Fahrrädern gleichgestellt und damit auf jedem Radweg erlaubt. Dagegen sind die sogenannten S-Pedelecs, also Elektrofahrräder mit einer Tretunterstützung bis 45 km/h weiterhin auf allen Radwegen verboten. Sie dürfen nur auf die Fahrbahn. Elektro-Scooter oder Elektro-Mofas mit einer Maximalgeschwindigkeit von 25 km/h, die in Deutschland selten sind, dürfen Radwege benutzen. Das Schild „E-Bikes“ entspricht dem Schild „Mofa frei“.
Da es in der Vergangenheit regelmäßig zu Problemen bei der Bildung von Rettungsgassen gekommen ist, gibt es hierfür ab 2017 nun eine feste Vorschrift. Bei einem Stau oder Schrittgeschwindigkeit auf der Autobahn muss ab sofort zwischen der äußersten linken und der angrenzenden rechten Spur eine Rettungsgasse gebildet werden. Bei Straßen mit drei oder vier Spuren muss die Rettungsgasse nun ebenfalls links und nicht wie bisher in der Mitte gebildet werden. Diese Regelung ist sehr wichtig und muss dringend eingehalten werden.
Trotz der Forderung nach einem generellen Tempolimit von 30 km/h innerorts, bleibt die Regelung von 50 km/h bestehen. In Zukunft muss somit auch Tempo 30 ausgewiesen werden und nicht umgekehrt Tempo 50. Dafür dürfen Tempo 30-Zonen nun von den Gemeinden unkomplizierter an bestimmten Schwerpunkten wie etwa Schulen, Altenheimen oder Kindergärten eingerichtet werden.
Auch bei der Fahrt ins Ausland gilt es Änderungen zu beachten. So werden in den Niederlanden und in Italien ab Januar 2017 die Geldsanktionen für Verstöße im Straßenverkehr allgemein erhöht. Wer ab kommendem Jahr in Italien ohne Freisprecheinrichtung am Steuer telefoniert, dem droht nicht nur eine Strafe von bis zu 650 Euro, sondern auch der Führerscheinentzug für bis zu zwei Monate. Für deutsche Autofahrer ist das gleichbedeutend mit einem Fahrverbot in Italien. Außerdem kann das Handy eingezogen werden.
In Paris droht ab 2017 dem ein Bußgeld, der mit einem Auto vor dem Baujahr 1997 innerhalb des Stadtautobahnrings unterwegs ist. ampnet
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