Silvesterböller: Albtraum der Autofahrer
Bunte Raketen, leuchtende Wunderkerzen oder schlichte Böller: Viele Menschen erfreuen sich Jahr für Jahr am Silvester-Feuerwerk. Doch für Autofahrer ohne eigene Garage kommt das böse Erwachen am nächsten Morgen. Nicht selten hat die Silvesternacht an Fahrzeugen deutliche Spuren hinterlassen. Denn der Lack ist beschädigt, die Scheiben sind gesplittert oder die Reifen geschmolzen. Das muss allerdings nicht sein, wenn man einige Tipps beachtet.
Stichwort parken: Wer keine Unterstellmöglichkeit hat, kann sein Auto in einer abgelegenen Seitenstraße abstellen. Alternativ empfiehlt sich auch ein Parkplatz unter Bäumen oder neben Büschen. Denn die Äste bremsen herabfallende Raketenreste. Schutz vor glühenden Teilen bieten zudem spezielle Hüllen oder Folien für das Auto, sogenannte „Car Cover“.
Doch wie sieht es aus, wenn alle Vorsichtsmaßnahmen nicht geholfen haben? Wer haftet in diesem Fall für entstandene Schäden am Fahrzeug? Eigentlich der Verursacher. Doch dieser lässt sich meist nur sehr schwer ausfindig machen. In solchen Fällen springt die Teilkaskoversicherung des Betroffenen für den entstandenen Schaden ein. Sie kommt für Brand- und Explosionsschäden sowie für kaputte Scheiben auf.
Mut- oder böswillige Beschädigungen durch unbekannte Feuerwerkszünder deckt dagegen nur eine Vollkaskoversicherung ab. Doch der Unterschied zwischen versehentlich entstandenen und böswillig herbeigeführten Schäden ist oft schwer zu erkennen. Betroffene sollten sich deshalb umgehend bei ihrem Versicherer melden. Dieser beauftragt zur Prüfung einen Sachverständigen. Zudem sollten Autobesitzer Strafanzeige wegen Sachbeschädigung stellen. Das wunderschön anzuschauende Silvester-Feuerwerk hat also immer auch seine Schattenseiten. mid
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