Raser: Mit Vollgas in den Knast
Illegale Autorennen sind keine Kavaliersdelikte. Seit der jüngsten Entscheidung des Bundestages gilt das Rasen auf öffentlichen Straßen als Straftat und kann mit Freiheitsentzug bestraft werden. Sowohl Veranstalter als auch Fahrer illegaler Rennen müssen nun mit Geldstrafen oder mit bis zu zwei Jahren Haft rechnen. Bislang drohten lediglich ein Bußgeld von 400 Euro und ein einmonatiges Fahrverbot.
Die Zeit hinter Gittern kann zehn Jahre dauern, sobald aufgrund der Raserei auf der Straße Verletzte oder gar Tote zu beklagen sind. Außerdem können jetzt die Autos der Beteiligten beschlagnahmt und der Führerschein dauerhaft entzogen werden. Wer durch solche Rennen Menschenleben gefährde, sei dem Umgang mit dem Auto nicht gewachsen, rechtfertigt Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt den Beschluss des Bundestages.
Der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) begrüßt derweil den Beschluss. „Die Teilnahme und Veranstaltung illegaler Autorennen von einer Ordnungswidrigkeit zu einer Straftat heraufzustufen, ist ein Schritt in die richtige Richtung“, sagt DVR-Präsident Walter Eichendorf. Dass zukünftig grob verkehrswidrige und rücksichtslose, erhebliche Überschreitungen der Höchstgeschwindigkeit strafbewehrt sind, werde die Verkehrssicherheit erhöhen. Nicht angepasste Geschwindigkeit sei Ursache Nummer eins bei den Unfällen mit Todesfolge. mid
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