Neue EU-Führerscheinrichtlinie: Erhöhung des Gewichtslimits für Reisemobile auf 4,25 Tonnen
Das Europäische Parlament und die Mitgliedstaaten haben sich auf eine Überarbeitung der EU-Führerscheinrichtlinie geeinigt, die eine besondere Regelung für Reisemobile beinhaltet. Künftig dürfen Inhaber eines B-Führerscheins Reisemobile mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 4,25 Tonnen fahren. Diese Änderung soll nachhaltiges und familienfreundliches Reisen mit dem Reisemobil für noch mehr Menschen ermöglichen.
Seit der Einführung des B-Führerscheins im Jahr 1999 hat sich die Zahl der Reisemobilisten in Deutschland stark erhöht. Während Inhaber des alten Führerscheins der Klasse 3 Reisemobile bis zu 7,5 Tonnen fahren durften, sind B-Führerscheinbesitzer auf Fahrzeuge mit einem Gewicht von maximal 3,5 Tonnen beschränkt. Diese Grenze wird oft schnell erreicht, da moderne Reisemobile sicherer und umweltfreundlicher, aber auch schwerer geworden sind. Mit dem angestrebten Umstieg auf alternative Antriebe wird das Gewicht der Fahrzeuge voraussichtlich weiter steigen.
Der Caravaning Industrie Verband (CIVD) setzt sich seit vielen Jahren für eine Erhöhung der Gewichtsgrenze des B-Führerscheins auf EU-Ebene ein. Zukünftig können B-Führerscheininhaber Reisemobile mit einem Gesamtgewicht von bis zu 4,25 Tonnen fahren, sofern sie ein spezielles Training oder eine Prüfung absolvieren. Ob dies erforderlich ist, entscheiden die einzelnen Mitgliedstaaten. Für Fahrzeuge mit alternativen Antrieben entfällt eine Zusatzprüfung, wenn der Fahrer seit mindestens zwei Jahren im Besitz der Fahrerlaubnis ist.
Diese Novellierung der EU-Führerscheinrichtlinie bietet die Möglichkeit, naturnahen, nachhaltigen und familienfreundlichen Urlaub mit dem Reisemobil für Millionen von Menschen – insbesondere für junge und kommende Generationen – noch zugänglicher zu machen. Dies wird auch positiv zur Entwicklung des Tourismus in Deutschland und Europa beitragen. Auch die Hersteller haben es damit künftig einfacher, denn bisher lag schon das Leergewicht so nah an den 3,5 Tonnen, dass es „beladen“ kaum möglich war, die 3,5 Tonnen Grenze nicht zu überschreiten. Insofern hat die Führerscheinnovelle faktische Gegebenheiten aufgenommen und so legalisiert. Gut gemacht!
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von YouTube. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr Informationen
Ähnliche Beiträge
23. August 2017
Bosch: Prima Klima mit synthetischen Kraftstoffen
Bosch setzt auf der Suche nach einem "sauberen" Verbrennungsmotor auf synthetische Kraftstoffe. Diese könnten Benziner…
19. März 2026
Vom SUV zum Lastesel: Dieser Elektro-Koreaner von KGM will jetzt Handwerker erobern
Mit dem neuen KGM Torres EVX Cargo Van macht KG Mobility ernst im Nutzfahrzeugsegment. Statt…
13. Februar 2018
Genf 2018: Neuauflage einer Toyota Sportwagen-Ikone
Automobilfans können sich auf die Rückkehr einer Legende freuen: Auf dem Genfer Automobilsalon 2018 enthüllt Toyota das…
26. Mai 2017
Carado bietet erstmals Camping-Van an
Carado erweitert sein Reisemobilprogramm erstmals um einen Camping-Van. Der Vlow auf Basis des Fiat Ducato Kastenwagen…
15. Februar 2018
Opel Insignia GSi – auf den Spuren der alten Erfolge
Den aktuellen Opel Insignia gibt es seit Anfang 2017. Etwa 100.000 Bestellungen im ersten Jahr dürfen durchaus als…







