Mit einer Reform der Kfz-Steuer werden die Abgaben für Kfz-Besitzer stärker an den Emissionen ausgerichtet. Bei Zulassungen ab dem 1. Januar werden die Steuersätze künftig nach CO2-Emissionen in sechs Stufen gestaffelt. Reine Elektrofahrzeuge die bis zum 31. Dezember 2025 zugelassen werden, zahlen zehn Jahre lang keine Kfz-Steuer. Pkw die unter 95 Gramm CO2 pro gefahrenen Kilometer ausstoßen, werden steuerbegünstigt. Der VDA zeigte sich zufrieden mit der Reform.

Der VDA begrüßt, dass damit an die bereits bestehende Systematik und ökologische Ausrichtung der Kfz-Steuer angeknüpft wird. Perspektivisch könne es zudem sinnvoll sein, die nicht mehr zeitgemäße Hubraumkomponente durch die Berücksichtigung des Schadstoffausstoßes (Stickoxide, Rußpartikel) eines Fahrzeugs zu ersetzen. Damit sei über die reine CO2-Betrachtung hinaus zusätzlich ein Anreiz zum Erwerb von neuen Fahrzeugen mit niedrigen Schadstoffwerten verbunden.

Die vorgesehene Verlängerung der Kfz-Steuerbefreiung für Elektrofahrzeuge nannte der VDA eine wichtige Maßnahme, um den weiteren Hochlauf der Elektromobilität zu unterstützen. Um einen Gleichlauf mit den weiteren steuerlichen Fördermaßnahmen der Elektromobilität zu erreichen, sollte sie nach Ansicht des Verbandes für bis zum Jahr 2030 erstmalig zugelassene Elektrofahrzeuge gewährt werden. ampnet

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Titelfoto: Marcus Jahn