Viele SUV dürfen nicht auf dem Gehweg parken
Viele SUV sind nach Angaben des Auto Club Europa (ACE) so schwer, dass sie auf manchen Parkplätzen nicht mehr stehen dürfen. Denn obwohl beim „Zeichen 315″ grundsätzlich das Parken auf dem Gehweg erlaubt ist, gilt dies nur für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gewicht bis 2,8 Tonnen. Moderne Luxus-SUV wie Audi Q7, Mercedes-Benz GLS oder Range Rover Sport liegen aber zum Teil deutlich darüber.
Wer sein schweres SUV trotz allgemeiner Erlaubnis auf dem Gehweg abstellt, muss mit einem Verwarnungsgeld in Höhe von mindestens zehn Euro rechnen. Mindestens 15 Euro werden fällig, wenn der Parkplatz auch über Parkflächenmarkierung verfügt. Was für schwere Pkw gilt, gilt natürlich auch für Transporter, Kleinbusse und Wohnmobile.
Das Schild gibt übrigens auch an, wie die Fahrzeuge abzustellen sind, ob mit zwei oder vier Rädern auf dem Gehweg. (ampnet)
Fotos. ACE und Bundesanstalt für Straßenwesen
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