Umweltbonus für Tesla Model S: 800mal zu früh gefreut
Was die Förderprämie für Elektroautos angeht, so schauen Tesla-Kunden, die vor dem 6. März 2018 ein Model S gekauft haben, in die Röhre. Wie das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) heute (17. Juli) bekannt gab, können sie „nicht von der Kaufprämie profitieren“. In den Fällen, in denen das Geld bereits ausgezahlt wurde, müssen sie es laut BAFA in Kürze zurückzahlen. Entsprechende Schreiben an die Betroffenen will das Amt in den kommenden Wochen abschicken. Für Rückfragen hat die BAFA eine Hotline unter der Telefonnummer 06196/908-1009 eingerichtet.
Bekanntlich will die Bundesregierung mit Hilfe eines Umweltbonus den Absatz neuer Elektrofahrzeuge fördern. Dadurch soll ein Beitrag zur Reduzierung der Schadstoffbelastung der Luft erreicht werden. Einen solchen Kaufanreiz soll es für batteriebetriebene Elektro- und Brennstoffzellenfahrzeuge (jeweils 2000 Euro) sowie für Plug-in-Hybride (1500 Euro) geben, wobei die Förderung nur dann gewährt wird, wenn der Automobilhersteller dem Käufer mindestens den gleichen Anteil vom Netto-Listenpreis des Basismodells als Nachlass gewährt. Der Netto-Listenpreis des Basismodells darf dabei 60 000 Euro netto nicht überschreiten. Weitere Voraussetzung: Das betreffende Auto muss zum Zeitpunkt, wenn Verkäufer und Käufer den Kaufvertrag unterschreiben, am Markt verfügbar, also „tatsächlich bestell- und lieferbar“ sein, wie es in den Bestimmungen heißt.
Das aber war für das Tesla-Model S zeitweise nicht der Fall. Laut BAFA gab es bereits im Herbst 2017 Hinweise darauf, dass das Basismodell nicht – wie angeboten – ausgeliefert werden konnte. Das Modell verschwand daher am 30. November 2017 von der behördlichen Liste der förderfähigen Elektrofahrzeuge.
Seitdem stand das BAFA nach eigenen Angaben mit Tesla in engem Kontakt, um eine einvernehmliche Lösung im Interesse der Kunden zu erzielen. Ziel sei es gewesen, eine Lösung zu erreichen, durch die die Kunden schadlos gestellt würden. Im Verlauf der Gespräche hatte das BAFA dem Hersteller die Möglichkeit eingeräumt, bis Anfang Juli 2018 einen Lösungsvorschlag zu entwickeln. Von diesem Angebot hat Tesla aber keinen Gebrauch gemacht. Die Gespräche seien daher ergebnislos verlaufen. In der Folge muss jetzt aufgrund der Vorgaben des Verwaltungsrechts und des Haushaltsrechts die Rückabwicklung der Kaufprämie erfolgen.
Davon sind alle Tesla-Kunden betroffen, die vor dem 6. März 2018 das „Tesla Model S“ erworben haben. Darunter fallen rund 800 Verfahren, in denen der Umweltbonus bereits bewilligt wurde. Dazu gehören darüber hinaus rund 250 Verfahren, die zunächst aufgrund des unklaren Sachverhalts in der Bearbeitung zurückgestellt wurden und nun abgelehnt werden müssen.
Mit Wirkung ab dem 6. März 2018 hat das BAFA das Tesla Model S wieder auf die Liste der förderfähigen Elektrofahrzeuge aufgenommen. Tesla-Kunden, die das Modell am 6. März 2018 oder später erworben haben, können über die Internetseite des BAFA unter www.bafa.de den Umweltbonus beantragen. ampnet
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