Die Frage stellt sich für Cabrio-Besitzer häufig: Vor dem Kurzeinkauf das Verdeck offen lassen – oder doch schließen? Nicht nur wegen möglicher Wetter-Kapriolen – auch wegen der Diebstahlgefahr rät ein KFZ-Versicherer dazu, jeweils genau darauf zu achten, wo geparkt wird. Denn das ist der springende Punkt.

So können Autobesitzer mit einer abschließbaren Einzelgarage das Thema Verdeck getrost vergessen. „Mehr Vorsicht ist bei Tiefgaragen geboten, die für viele Personen frei zugänglich sind“, heißt es. Denn hier gelten die gleichen Regeln wie auf der Straße: Wer sein Cabrio schnell mal abstellt, um beim Bäcker Brötchen zu kaufen, kann das Verdeck offen lassen. Wer allerdings für ein paar Stunden oder noch länger parkt, sollte das Dach schließen.

Das gilt auch bei einer Urlaubsfahrt in Länder, in denen besonders häufig Autos gestohlen werden wie zum Beispiel Polen oder Italien. Anders ausgedrückt: Wer sein Verdeck schließt, kann in Sachen Versicherungsschutz nichts falsch machen. Wer es offen lässt und dadurch leichtfertig den Autodiebstahl ermöglicht, muss damit rechnen, dass die Teilkasko-Versicherung den Schaden nicht komplett übernimmt. mid