BUND scheitert mit Diesel-Verkaufsstopp
Das Verwaltungsgericht Schleswig hat den Antrag des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) auf einen Verkaufsstopp für – unter realen Fahrbedingungen grenzwertüberschreitende – Diesel-Neufahrzeuge abgelehnt.
Seine Entscheidung hat das Verwaltungsgericht damit begründet, dass für die Einhaltung der Grenzwerte in der EU-Verordnung 715/2007 ein geltendes Prüfverfahren relevant sei und nicht die tatsächlichen Emissionen im realen Fahrbetrieb. Deshalb könne das Gericht nicht über aktuell geltendes europäisches Recht hinaus weitergehende Anforderungen einführen, teilt der BUND mit.
BUND-Verkehrsexperte Arne Fellermann: „Die von uns zur Begründung für den Antrag herangezogene EU-Verordnung hat eine Verringerung der Schadstoffbelastungen in der Realität zum Ziel. Dies soll dem Gesundheitsschutz der Bürgerinnen und Bürger dienen. Für die Bewertung der Abgas-Emissionen der Pkw werden jedoch allein Messungen auf realitätsfernen Prüfständen herangezogen. Wir hatten erwartet, das Gericht würde zumindest den Verkauf der in unserem Antrag genannten 26 Automodelle untersagen, denn selbst Untersuchungen des Bundesverkehrsministeriums wiesen bei diesen Fahrzeugen teils massive Stickoxid-Überschreitungen im Realbetrieb nach.“ mid
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