Neue EU-Führerscheinrichtlinie: Erhöhung des Gewichtslimits für Reisemobile auf 4,25 Tonnen
Das Europäische Parlament und die Mitgliedstaaten haben sich auf eine Überarbeitung der EU-Führerscheinrichtlinie geeinigt, die eine besondere Regelung für Reisemobile beinhaltet. Künftig dürfen Inhaber eines B-Führerscheins Reisemobile mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 4,25 Tonnen fahren. Diese Änderung soll nachhaltiges und familienfreundliches Reisen mit dem Reisemobil für noch mehr Menschen ermöglichen.
Seit der Einführung des B-Führerscheins im Jahr 1999 hat sich die Zahl der Reisemobilisten in Deutschland stark erhöht. Während Inhaber des alten Führerscheins der Klasse 3 Reisemobile bis zu 7,5 Tonnen fahren durften, sind B-Führerscheinbesitzer auf Fahrzeuge mit einem Gewicht von maximal 3,5 Tonnen beschränkt. Diese Grenze wird oft schnell erreicht, da moderne Reisemobile sicherer und umweltfreundlicher, aber auch schwerer geworden sind. Mit dem angestrebten Umstieg auf alternative Antriebe wird das Gewicht der Fahrzeuge voraussichtlich weiter steigen.
Der Caravaning Industrie Verband (CIVD) setzt sich seit vielen Jahren für eine Erhöhung der Gewichtsgrenze des B-Führerscheins auf EU-Ebene ein. Zukünftig können B-Führerscheininhaber Reisemobile mit einem Gesamtgewicht von bis zu 4,25 Tonnen fahren, sofern sie ein spezielles Training oder eine Prüfung absolvieren. Ob dies erforderlich ist, entscheiden die einzelnen Mitgliedstaaten. Für Fahrzeuge mit alternativen Antrieben entfällt eine Zusatzprüfung, wenn der Fahrer seit mindestens zwei Jahren im Besitz der Fahrerlaubnis ist.
Diese Novellierung der EU-Führerscheinrichtlinie bietet die Möglichkeit, naturnahen, nachhaltigen und familienfreundlichen Urlaub mit dem Reisemobil für Millionen von Menschen – insbesondere für junge und kommende Generationen – noch zugänglicher zu machen. Dies wird auch positiv zur Entwicklung des Tourismus in Deutschland und Europa beitragen. Auch die Hersteller haben es damit künftig einfacher, denn bisher lag schon das Leergewicht so nah an den 3,5 Tonnen, dass es „beladen“ kaum möglich war, die 3,5 Tonnen Grenze nicht zu überschreiten. Insofern hat die Führerscheinnovelle faktische Gegebenheiten aufgenommen und so legalisiert. Gut gemacht!
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