2018 überschritten im Bundesgebiet 57 Städte den Luftqualitätsgrenzwert von 40 Mikrogramm NO2 pro Kubikmeter Luft (µg/m³) im Jahresmittel. Im Jahr 2017 waren noch 65 Städte betroffen, meldet das Umweltbundesamt (UBA). Maria Krautzberger, Präsidentin des Umweltbundesamtes fordert die Automobilhersteller auf, neben den Software-Updates, die Nachrüstunternehmen technisch und die Kunden beim Kauf der Systeme finanziell zu unterstützen.

Im Vergleich zum Vorjahr wurde in 13 Städten der Grenzwert nicht mehr überschritten. Gleichzeitig liegen fünf Städte wieder geringfügig über dem Wert: Leipzig, Ulm, Koblenz, Eschweiler und Sindelfingen. Insgesamt setzt sich der langsame Rückgang der NO 2 -Belastung in den Städten fort. Im Mittel lagen die NO 2-Werte (Jahresmittelwert) an verkehrsnahen Messstationen rund 1,5 µg/m³ unter denen des Jahres 2017. 

Obwohl auch im Jahr 2018 nur an einer industrienahen Messstation der Feinstaub (PM 10)-Grenzwert (nicht mehr als 35 Tage mit Tagesmittelwerten über 50 µg/m³) überschritten wurde, hält das UBA die Belastung dennoch für zu hoch. Das misst das Amt nun nicht an den EU-Grenzwerten, sondern an den Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO): maximal drei Tage mit Werten oberhalb von 50 µg/m³. An 78 Prozent aller 374 Messstellen wurde dieser Wert überschritten. Nicht nur Ballungsräume und große Städte waren hiervon betroffen, sondern auch Kleinstädte und ländliche Gebiete. Besonderes Augenmerk richtet das UBA dabei auf die Emissionen aus der Holzverbrennung in Privathaushalten und die nicht-verbrennungsbedingten Partikelemissionen aus dem Abrieb von Bremsen, Kupplungen und Reifen. Auch die Landwirtschaft, die mit Emissionen gasförmiger Vorläuferstoffe wie Ammoniak aus der Tierhaltung, zur sekundären Feinstaubbildung beiträgt, muss in die Minderungsanstrengungen einbezogen werden. ampnet

Liste der Städte mit NO2-Grenzwertüberschreitungen: https://www.umweltbundesamt.de/dokument/liste-der-staedte-no2-grenzwertueberschreitung