Tipps & Tricks rund um das Wunschkennzeichen

Die Kombination von wenigen Buchstaben und Zahlen hat für Millionen Deutsche eine wichtige Bedeutung. Die Rede ist von individuellen KFZ-Kennzeichen, mit denen viele Menschen ihr Fahrzeug personalisieren. Doch neben der Auswahl ist auch der Weg zum Wunschkennzeichen nicht immer einfach, deshalb finden Sie hier einen Ratgeber mit wertvollen Tipps und interessanten Informationen rund um das personalisierte Kennzeichen und wie Sie es in kurzer Zeit bekommen.

Die Anmeldung des Wunschkennzeichens

Beim Kauf eines neuen Fahrzeuges muss dieses in einer Zulassungsstelle angemeldet werden. Wenn Sie endlich zu einem Mitarbeiter der gut-besuchten staatlichen Stellen durchgedrungen sind, können Sie hier sogleich Ihr personalisiertes Kennzeichen anfordern und auf Verfügbarkeit überprüfen lassen. Wenn Sie einen Gebrauchtwagen gekauft haben, das alte Kennzeichen jedoch austauschen wollen, können Sie bei der Ummeldung des Fahrzeuges ebenso das Kennzeichen ändern lassen.

Zeit sparen mit einer Online-Reservierung

Seit einigen Jahren ist es möglich, das Wunschkennzeichen im Internet auf Verfügbarkeit überprüfen zu lassen und dieses sogleich zu reservieren. Die Anlaufstellen für die personalisierten Kennzeichen unterscheiden sich hierbei untereinander, denn jede Landesbehörde handelt nach anderen Vorschriften.

In Hamburg werden Wunschkennzeichen beispielsweise in der Regel nur für 14 Tage reserviert, eine Verlängerung kann durch eine höhere Zahlung gewährleistet werden. In Berlin indessen werden Wunschkennzeichen für zwei Monate reserviert, danach verfällt der Anspruch auf die Kombination und muss neu beantragt werden.

Nach der Online-Reservierung bleibt der Gang auf die Zulassungsstelle bedauerlicherweise nicht aus, denn die Formalitäten müssen derzeit noch direkt am Schalter erledigt werden. Vor dem Besuch der Zulassungsstelle ist eine Sache unabdinglich: Es muss eine Versicherung kontaktiert werden, um eine eVB-Nummer zu erhalten. Ohne die elektronische Versicherungsbestätigung kann die Zulassungsstelle kein Fahrzeug an- oder ummelden. Ein Anruf bei der eigenen KFZVersicherung oder die Inanspruchnahme von Internetdiensten genügt, um die benötigte Nummer zu erhalten.

Preis des Wunschkennzeichens

In Deutschland sind bei der Reservierung des eigenen Kennzeichens nur die Kosten geregelt. Für den Anspruch am Kennzeichen werden bundesweit 10,20 Euro verrechnet. Bei einer Vorbestellung über das Internet werden zuzüglich 2,60 Euro verlangt. Bezahlt wird der Gesamtbetrag meist in bar bei der Zulassungsstelle, es ist jedoch auch möglich, den Betrag mit Bankomatkarte oder per Sofortüberweisung zu entrichten. Zusätzliche Kosten entstehen bei der Verlängerung der Reservierung, in den meisten Ländern ist dies bis zu viermal hintereinander möglich. In Hamburg kostet jene Verlängerung beispielsweise 10,- Euro.

Zeit für ein neues Auto – Kennzeichen ummelden

Schon zwei Jahre lang können Autofahrer bares Geld und wertvolle Zeit sparen. Seit 2015
ermöglicht die Gesetzgebung das KFZ-Kennzeichen an den neuen Wohnort mitzunehmen. Dies gilt selbstverständlich ebenso für individuelle Wunschkennzeichen. Bei einem Fahrzeugwechsel kann das Kennzeichen auch umgemeldet werden. Hier sind die gleichen Gebühren für die Reservierung wie beim Wunschkennzeichen zu zahlen. Die eigene Kombination kann jedoch auch verloren werden: Sollten Sie mit Ihrem Wunschkennzeichen umziehen und es danach für einen Neuwagen verwenden wollen, muss die Abkürzung der neuen Gemeinde übernommen werden.

Die Bedeutung beliebter Kombinationen

Wunschkennzeichen können aus unzähligen unterschiedlichen Kombinationen bestehen. Häufig kommen die Initialen des Fahrers verbunden mit dem Geburtsdatum oder -jahr zum Einsatz. Die meisten Firmen mit eigenem Fuhrpark verwenden einheitliche Kennzeichen, um die Fahrzeugflotte besser einteilen zu können.

Bei Abkürzungen ist jedoch Vorsicht geboten, denn gewisse Wörter und Kombinationen sind in Deutschland und vielen Nachbarländern nicht erlaubt. Die Kombination darf neuerdings nicht mehr aus Abkürzungen bestehen, die durch das Verbotsgesetz geregelt sind. Dies betrifft unter anderem die Zahlen 88 und 18 sowie die Kombinationen HH, AH, HJ, SA oder SS. Neben den bundesweiten Sperren können die Länder selbstständig entscheiden, welche Wunschkennzeichen in Ordnung sind.
So wurden unter anderem bereits die Wörter BULLE, SAU oder IS auf Anfrage verweigert.

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