Die deutschen Behörden nehmen nun ebenfalls das „Auto-Pilot“-System des amerikanischen Elektroautoherstellers Tesla unter die Lupe. Die US-Verkehrssicherheitsbehörde (National Highway Traffic Administration – NHTSA) hatte nach dem tödlichen Unfall mit einem automatisch fahrenden Tesla Model S die Ermittlungen aufgenommen. Im schlimmsten Fall droht Tesla in den USA eine umfassende Rückrufaktion und in Europa ein Erlöschen der Betriebserlaubnis.

Der „Spiegel“ berichtet in seiner heutigen Ausgabe, es bestehe der Verdacht, dass Tesla in die Software des Model S über Internet Funktionen integriert oder geändert habe, für die es im Rahmen der sogenannten Typengenehmigung keine Sicherheitsüberprüfung gegeben habe. Dem Bericht zufolge handelt es sich dabei um Funktionen für Überholvorgänge. Auf EU-Ebene sollen inzwischen Experten ebenfalls darüber diskutieren, ob der „Autopilot“ von Tesla von der Typzulassung überhaupt gedeckt ist.

 

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Redaktion/cwe
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