Vor fünf Jahren wurde die Dynamopflicht am Fahrrad abgeschafft. Seit dem sind auch Akku-betriebene Frontstrahler und Rücklichter erlaubt. Seit 2017 ist sogar die Batteriebeleuchtung zulässig. Fachleute hatten bei der Gesetzesänderung 2013 befürchtet, dass die Hersteller aus Kostengründen verstärkt auf dauerhaftes Licht verzichten könnten und die Lichtquote bei Neurädern sinken würde. Doch für die meisten Käufer gehört die Beleuchtung nach wie vor zum integralen Sicherheitsbestandteil und damit zur Grundausstattung eines Fahrrads, hat der Pressedienst Fahrrad festgestellt.

Aktuelle Daten von HP Velotechnik zum Beispiel unterstreichen dies. Der Liegeradhersteller bietet in seinem Online-Konfigurator die Möglichkeit, das Fahrrad zum Beispiel mit Nabendynamo- oder Akku-Beleuchtung auszuwählen. „Rund drei Viertel unserer Räder werden in Deutschland mit fest installiertem Licht ausgeliefert“, stellt Online-Marketingmanager Heiko Truppel fest. Bei E-Bikes liege die Quote sogar bei fast 100 Prozent. „Gerade beim Fahren im Straßenverkehr wird von einem Großteil der Radfahrer auf ein gutes, funktionierendes Licht geachtet. Wer sich ein hochwertiges Fahrrad kauft, der achtet auch beim Licht auf Qualität“, weiß Truppel.

Den großen Vorteil der Dynamobeleuchtung bringt Hinnak Oldenburg, Leiter Technik und Entwicklung beim Hamburger Fahrradhersteller Stevens, auf den Punkt: „Das Licht am Fahrrad ist einfach da und funktioniert. Man braucht sich nicht über das Aufladen oder das Abnehmen des Akku-Scheinwerfers Gedanken zu machen.“ Besonders die technischen Entwicklungen der letzten Jahre mit leichtlaufenden, kompakten Nabendynamos und leistungsstarken LED-Scheinwerfern haben Fahrradkäufer überzeugt. „Die mittlerweile extrem kleine Baugröße fällt praktisch im Vorderrad nicht mehr auf. Auch das Mehrgewicht ist zu vernachlässigen. Dafür ist der Output enorm“, erklärt Christian Malik, Chef der Produktentwicklung bei der Winora Group. Hinzu kämen Features wie Einschaltautomatik, Tagfahr- und Bremslicht. Eine fest installierte Lichtanlage mit Nabendynamo ist deshalb für die Fahrradentwickler bei Trekking- und Cityrädern ein absolutes Muss.

Anders sieht es bei E-Bikes aus: „Dynamos machen am E‐Bike technisch überhaupt keinen Sinn“, erklärt Markus Riese, Geschäftsführer und Entwickler bei Riese & Müller. Die Hersteller der Elektroräder waren deshalb eine treibende Kraft bei der Abschaffung der Dynamopflicht. Die Beleuchtung der elektrifizierten Räder kann jetzt direkt aus dem Akku gespeist werden – für die Entwickler ein immenser Vorteil. Anja Knaus vom schweizerischen Anbieter Flyer stimmt zu: „In der Schweiz war die Beleuchtung schon immer am Akku angeschlossen. Die Dynamopflicht war für uns einzig eine Pflicht für den deutschen Markt.“ Die Beleuchtung folgt dabei einem Branchentrend, wie Sebastian Göttling, Marketingmanager beim deutschen Branchenführer Busch & Müller, erkennt: „Eine Verschiebung von Dynamobeleuchtung hin zur E-Bike-Beleuchtung ist definitiv spürbar.“

Generell handelt es sich bei E-Bike-Beleuchtung um Dynamobeleuchtung, allerdings mit einer speziellen Elektronik. Denn während ein Nabendynamo sechs Volt Wechselspannung liefert, verfügt der E-Bike-Akku über eine nicht genormte, systemabhängige Gleichspannung zwischen sechs und 36 Volt. „Mit einem sogenannten Spannungswandler ist der Scheinwerfer mit verschiedenen E-Bike-Antrieben kompatibel“, erklärt Göttling. Mittlerweile hat Busch & Müller sieben Scheinwerfer und drei Rücklichter als spezielle „E“-Modelle im Angebot. Top-Modell ist der „IQ-XE“ (149,90 Euro), ein Scheinwerfer mit 150 Lux Leuchtstärke. Neuester Trend am E-Bike: Ein Fernlicht wie beim Auto ist seit vergangenem Jahr gesetzlich erlaubt und wird z. B. beim „IQ-XM“ (199 Euro) umgesetzt. „Mit einem Dynamo wäre das nicht möglich“, weiß Anja Knaus.

Einzig bei sportlichen Rädern wie Mountainbikes, Rennrädern oder Urbanbikes wird, wie vor der Gesetzesänderung auch, auf eine fest installierte Lichtanlage verzichtet. An dieser Aufteilung dürfte sich auch in den nächsten Jahren nicht viel ändern. Eher wird bei den Sporträdern von Werk aus auch mehr Licht verbaut. So verfügen bereits einige E-Mountainbikes über eine feste Lichtanlage. Stevens oder Velotraum bieten beispielsweise auch sportliche Räder mit Rennlenker und Dynamobeleuchtung an. „Für sportliche Fahrer ist die nun optionale Akku-Beleuchtung ein Segen. Speziell weil sie seit letzten Jahr nicht mehr ständig am Fahrrad montiert werden muss“, berichtet Philipp Martin von Cannondale. Beim Kauf muss allerdings darauf geachtet werden, dass die Akku-Lichter über eine sogenannte K-Nummer vom Kraftfahrtbundesamt verfügen und dadurch für den Straßenverkehr zugelassen sind. ampnet

Foto: Pressedienst Fahrrad