Forderungen, die Fahrerlaubnis nicht nur bei schweren Verkehrsverstößen, sondern auch bei anderen Straftaten zu entziehen, wertet der Auto Club Europa (ACE) als Zeichen einer „Hilflosigkeit der Justiz“. Familienministerin Manuela Schwesig hatte vorgeschlagen, Unterhaltssäumigen den Führerschein zu entziehen. Justizminister Heiko Maas sprach in der aktuellen Ausgabe des „Spiegel“ vage von Fällen, „bei denen eine Geldstrafe keine Wirkung erzielt“. Rainer Wendt, der Vorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft, hält den Führerscheinentzug sogar bei Hass-Kommentaren und Propaganda in sozialen Netzwerken für möglich.

„Der Führerscheinentzug darf nicht zum Allheilmittel gegen jegliche Straftaten verkannt werden. Nach geltendem Recht dient der Entzug der Fahrerlaubnis in erster Linie der Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit – dabei sollte es aus unserer Sicht auch bleiben.“, betont ACE-Rechtsexperte Hannes Krämer. Wer die Notwendigkeit sehe, das strafrechtliche Instrumentarium zu erweitern, muss andere Lösungen finden, denn mit dem Grundsatz der Gleichberechtigung ist der Führerscheinentzug nicht vereinbar: Bei vielen Menschen bedroht der Führerscheinentzug die Existenz, während er für andere nur reiner Komfort sei, und andere wiederum besitzen keinen, sieht der ACE hier die Gefahr einer Strafe „zweiter Klasse“. Zudem seien weitere Fragen offen: Gibt es den Führerscheinentzug dann auch auf Bewährung und wer bekommt für welches Vergehen ‚lebenslänglich‘?

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Redaktion/cwe
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